Gesetzentwurf Das sogenannte CCS-Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und ist bereits seit Juni 2011 in Verzug. Es schafft erstmals einen Rahmen, wie in Deutschland mit der Lagerung von CO2 experimentiert werden darf. Verbunden mit einer Überwachung (Wie dicht ist das Lager? Versauert das Grundwasser?) können Projekte zugelassen werden, die jeweils bis zu drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr speichern

 

Widerstand Das Gesetz soll bis 2017 gelten, dann wird Bilanz gezogen, ob CCS wirklich industriell eingesetzt werden soll. Wegen des Widerstands in der Bevölkerung von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, potenziellen Lagerstätten, ermöglicht das neue Gesetz den Ländern ein CCS-Verbot.