Umweltminister Franz Untersteller von den Grünen sitzt beim Klimaschutzgesetz des Landes auf heißen Kohlen. Die Ressortabstimmung kommt nicht voran, der Zeitplan wackelt. Jetzt macht er Druck auf die CDU.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) ist verärgert. Denn das Klimaschutzgesetz der Landesregierung und das begleitende Maßnahmenpaket, das im sogenannten Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) festgeschrieben werden soll, hängt seit Wochen in der Ressortabstimmung und kommt nicht voran.

 

„Das kann so nicht weitergehen“, sagte der Minister grollend gegenüber unserer Zeitung, „wir müssen uns jetzt beeilen, um die Gesetzgebung vor der Sommerpause über die Rampe zu bekommen.“ Das ist aus seiner Sicht die Voraussetzung, um die Gesetzesnovelle zum Klimaschutz aus dem Wahlkampf herauszuhalten.

Untersteller: CDU reagiert nicht

Untersteller erbost besonders, dass die Eckpunkte seit Mai 2019 fertig sind. Und dass CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann sowie Vertreter der CDU-Fraktion im Landtag öffentlich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung eingefordert haben – unter anderem mit der Forderung nach einer Solarpflicht für Neubauten.

„Dieser Forderung bin ich nachgekommen, auch haben wir die Hochschulen in die Novelle des Landesreisekostengesetzes aufgenommen“, erklärte er im Gespräch mit unserer Zeitung. Eisenmann und CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhardt habe er darüber brieflich am 13. Dezember in Kenntnis gesetzt. Dennoch stocke jetzt die Gesetzgebung, weil der Koalitionspartner auf seine Gesetzentwürfe in keiner Weise reagiert habe, so der Vorwurf.

„Abstimmung nicht weiter in die Länge ziehen“

Nachdem die Bundesregierung in Berlin ihr Klimaschutzpaket Ende des Jahres beschlossen und die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen „Green New Deal“ für Europa angekündigt habe, sei es Zeit, dass Baden-Württemberg die Hausaufgaben auf der Landesebene anpacke. „Ich habe die nachdrückliche Bitte an den Koalitionspartner, die Ressortabstimmung beim Klimaschutzgesetz und beim Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept nicht noch weiter in die Länge zu ziehen“, fordert Untersteller nun.

Untersteller fühlt sich alleingelassen. „Bis heute gibt es keine Antwort der Ressortkollegen von der CDU zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes und des IEKK“, sagt der Minister. Dabei habe er das Maßnahmenkonzept am 17. Dezember bereits in die Ressortabstimmung gegeben; die Antwortfrist sei am 2. Januar abgelaufen. Das Klimaschutzgesetz sei einen Monat später in die Abstimmung gegangen; die Frist laufe am 7. Februar ab. „Das kann so nicht weitergehen. Wir müssen uns jetzt beeilen, um die Gesetzgebung vor der Sommerpause über die Rampe zu bekommen“, betont Untersteller.

Baden-Württemberg will CO2-Ausstoß um 42 Prozent reduzieren

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes und den Begleitmaßnahmen verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis 2030 um 42 Prozent zu reduzieren. Private Haushalte sollen – gemessen am Basisjahr 1990 – im nächsten Jahrzehnt 57 Prozent CO2 einsparen, die Industrie 62 Prozent der energiebedingten und 39 Prozent der prozessbedingten Emissionen, die Bauern 42 Prozent und die Abfallwirtschaft 88 Prozent der Treibhausgase und der Verkehr 31 Prozent.

Um das zu erreichen, will die Landesregierung an vielen Stellschrauben drehen. Unter anderem sollen die größeren Kommunen zu einer Wärmeplanung verpflichtet werden, Neubauten zwingend mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet werden. Mit den Unternehmen strebt die grün-schwarze Koalition freiwillige Vereinbarungen an, um einer klimafreundlicheren Mobilität verstärkt auf die Sprünge zu helfen.