Klimaschutzgesetz im Land Klimaschutz erhält Gesetzeskraft

Baden-Württemberg ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das ein Klimaschutzgesetz erlässt. Die grün-rote Landesregierung legt darin verbindliche Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen fest. Der Entwurf wurde jetzt vom Kabinett beschlossen.
Stuttgart - Der Klimaschutz erhält in Baden-Württemberg Gesetzesrang. Bei allen Planungen, etwa beim Bau von Straßen oder bei der Ausweisung von Baugebieten, müssen damit künftig die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden. Die Aspekte des Klimaschutzes haben somit den gleichen Stellenwert wie etwa die Belange des Naturschutzes.
Das Gesetz enthält verbindliche Vorgaben zur Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen – bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent, bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent, bezogen auf das Jahr 1990. Die Landesregierung sieht das Gesetz als ein zentrales Element für die Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik. Darauf hatten sich Grün-Rot schon in der Koalitionsvereinbarung verständigt.
Ambitionierte Vorgaben
„Das sind ambitionierte Vorgaben“, gesteht der Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) ein. Der Klimawandel aber sei Tatsache und ein Klimaschutzgesetz „als Basis für politisches Handeln deshalb folgerichtig und notwendig“. Baden-Württemberg als „moderne Industrieregion“ habe eine besondere Verantwortung, einen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf höchstens zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu leisten. Der Südwesten ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das ein solches Klimaschutzgesetz auf den Weg bringt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK), das festlegt, mit welchen konkreten Maßnahmen die definierten Treibhausgasemissionen erreicht werden sollen. Das IEKK soll noch in diesem Jahr als Arbeitsentwurf vorgelegt und dann ebenfalls öffentlich diskutiert werden.
Konkrete CO2-Minderungsziele
Darin werden laut einer ersten Planung etwa CO2-Minderungsziele für einzelne Bereiche benannt, bis 2020 etwa für die Stromerzeugung (minus 18 Prozent gegenüber 1990), in der Industrie (minus 60 Prozent), Verkehr (minus 25 Prozent) und in privaten Haushalten (minus 28 Prozent) Die Steigerung der Energieeffizienz und auch der Ausbau der erneuerbaren Energien (plus 38 Prozent bis 2020, plus 86 Prozent bis 2050) sollen ebenfalls konkretisiert werden. Die Vorgaben basieren auf einem energiepolitischen Szenario, das das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) im Frühjahr im Auftrag des Umweltministeriums erstellt hat.
Vorgesehen ist, das IEKK mit einem wissenschaftlichen Monitoring zu begleiten und alle fünf Jahre fortzuschreiben. Minister Untersteller will damit sicherstellen, dass die Ziele erreicht werden.
Das Kabinett hat nun den Entwurf des Klimaschutzgesetzes gebilligt und zur Anhörung der Verbände frei gegeben, die bis Mitte Januar Zeit für Stellungnahmen haben. Nach der Beratung im Ministerrat wird der Entwurf im Landtag debattiert.
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