Nach mehrtägigen Verhandlungen bis spät in die Nacht steht eine Einigung auf das wichtigste Klimaschutzprogramm der EU. Die Auswirkungen sind entscheidend – auch auf die Verbraucher.

Verbraucher und Unternehmen in der EU müssen künftig häufiger für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bezahlen. Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes geeinigt. Damit soll das wichtigste Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik deutlich schlagkräftiger werden.

 

Demnach sieht die Einigung unter anderem vor, dass bisher kostenlose Verschmutzungsrechte für die Industrie schrittweise abgeschafft und Emissionen aus der Beheizung von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr bepreist werden. Jedoch sollen die Belastungen für private Haushalte begrenzt werden. Ein neuer Klimasozialfonds die Folgen der Energiewende für Verbraucher abfedern.

Der 2005 geschaffene europäische Emissionshandel (ETS) betrifft derzeit rund 40 Prozent des CO2-Ausstoßes. Unternehmen müssen dabei Verschmutzungszertifikate kaufen, wenn sie CO2 ausstoßen. Das soll einen Anreiz dafür schaffen, weniger CO2 zu produzieren. Nun soll die Zahl der Verschmutzungsrechte schneller verringert werden als bislang vorgesehen, damit Emissionen schneller sinken.

Emissionshandel auch für Flüge

Der Emissionshandel soll nun schrittweise auf die Schifffahrt und innereuropäische Flüge ausgeweitet werden und - sofern eine Studie aus Brüssel hierfür grünes Licht gibt - ab 2028 auch auf Müllverbrennungsanlagen.

Die nun beschlossene Reform sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen schneller als bisher vorgesehen reduziert werden - nämlich bis 2030 um 62 Prozent im Vergleich zu 2005. Bisher war eine Reduktion von lediglich 43 Prozent angestrebt worden.

In Ergänzung zur Mitte Dezember beschlossenen Einführung eines CO2-Grenzausgleichs wird die EU die Vergabe kostenloser Verschmutzungsrechte, die bisher der europäischen Industrie zustanden, schrittweise abschaffen. Mindestens 48,5 Prozent dieser Rechte sollen bis 2030 abgeschafft werden, bis 2034 sollen sie gänzlich auslaufen. Über diesen Zeitplan hatten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Parlaments heftig gestritten.

Der CO2-Grenzausgleich zielt darauf ab, zu verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. Oder Unternehmen womöglich CO2-intensive Produktionen aus der EU in andere Länder verlagern, um den CO2-Preis zu umgehen. 

Umstritten war auch der Vorschlag der EU-Kommission, einen zweiten Kohlenstoffmarkt (ETS2) für Gebäudeheizungen und Straßenkraftstoffe zu schaffen. Europaabgeordnete fürchteten zusätzliche Belastungen für Privathaushalte und plädierten dafür, diesen zunächst auf Bürogebäude und den Schwerlastverkehr zu beschränken. Als Kompromiss sollen nun auch Privathaushalte ab 2027 einen CO2-Preis auf Kraftstoffe und Erdgas oder Heizöl zahlen. Dieser soll jedoch bis 2030 gedeckelt werden. Sollte sich der derzeitige Anstieg der Energiepreise fortsetzen, wird die Einführung um ein weiteres Jahr verschoben.

Zudem soll es ab 2026 einen Klimasozialfonds geben, der Mehrausgaben für Verbraucher durch die Energiewende - etwa steigende Heizkosten - abfangen soll. Dieser soll 86,7 Milliarden Euro umfassen und durch Einnahmen aus dem Emissionshandel und teilweise durch die Mitgliedstaaten finanziert werden. Damit sollen Haushalte entlastet und Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude oder öffentliche Verkehrsmittel, gefördert werden.