Dem Klinikum Karlsruhe wird vorgeworfen, einen inzwischen verstorbenen Patienten schlecht behandelt zu haben, weil er mutmaßlich nicht gegen Corona geimpft war. Das Klinikum weist die Anschuldigungen entschieden zurück.

Karlsruhe - Ein Todesfall im Klinikum Karlsruhe beschäftigt seit dem Wochenende die Behörden. Wegen eines Videos, das im Internet kursiert, sieht sich das Krankenhaus mit schweren Vorwürfen konfrontiert: Ein verstorbener Patient soll angeblich falsch behandelt worden sein, weil er ungeimpft war. Diese Behauptungen weist das Klinikum zurück. Nun ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt.

 

Das fragliche Video, das in diversen Chats und sozialen Medien verbreitet wurde, zeigt einen älteren Mann, der auf einer Matratze auf dem Boden liegt und stark röchelt. Ob es sich dabei tatsächlich um den Verstorbenen handelt, war am Dienstag nicht abschließend geklärt. „Wir gehen gegenwärtig davon aus, es ist aber noch nicht verifiziert“, sagt dazu Matthias Hörster, Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Auch zum Impfstatus des Verstorbenen gebe es noch keine gesicherten Erkenntnisse. Unklar ist auch, wer das Video aufgenommen hat. Laut Gerüchten, die im Internet kursieren, soll der Mann am Freitag verstorben sein. Auch das konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.

Klinikum wehrt sich

In einer Stellungnahme wehrt sich das Klinikum gegen die schweren Vorwürfe. „Die Behauptungen sind nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen“, heißt es. „Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt.“

Seit dem Vorfall sind mehrere Anzeigen gegen das Krankenhaus eingegangen. Die meisten stammen von Dritten, doch die Staatsanwaltschaft weiß auch von einer Anzeige aus dem näheren Umfeld des Verstorbenen. Als Reaktion auf das Video hatten einzelne Nutzer online dazu aufgerufen, gegen das Klinikum vorzugehen, das inzwischen selbst Strafanzeige erstattet hat.

Obduktion soll Erkenntnisse bringen

Als Nächstes soll eine Obduktion, für die noch kein Termin feststeht, neue Erkenntnisse bringen. Außerdem wird untersucht, ob der Verstorbene möglicherweise die Behandlung verweigert hat, so Hörster. So verweist auch das Klinikum auf die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht, wenn „einwilligungsfähige Patienten im Einzelfall indizierte Therapie- und Behandlungsmaßnahmen in Kenntnis der medizinischen Faktenlage oder aufgrund fehlender Krankheitseinsicht ausdrücklich ablehnen“. Überdies könne es in Einzelfällen erforderlich sein, Patienten zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe auf dem Boden unterzubringen.