Das Klinikum in Mannheim hat einen Prozess um Schadenersatz für Zukäufe verloren. Jetzt bereitet die Stadt Regressansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer vor.

Mannheim - Die Verantwortlichen an der Spitze des Universitätsklinikums Mannheim hofften auf zusätzliche Einnahmen, deutliche Synergie-Effekte und die Zuweisung lukrativer Behandlungsfälle, als sie 2013 beschlossen, 95 Prozent des Südhessischen Klinikverbunds in Bensheim (Kreis Bergstraße) zu übernehmen.

 

Einen symbolischen Euro haben sie für die defizitären Häuser der katholischen Stiftung Heilig-Geist-Hospital bezahlt, mit deren Hilfe der damalige Geschäftsführer Alfred Dänzer auch im Wettbewerb mit dem Uniklinikum Heidelberg punkten wollte. Gut 30 Millionen Euro sollen die Mannheimer anschließend in die Sanierung und Sicherung des Betriebs ihrer neuen Tochter gesteckt haben. Doch die erwarteten Einnahmen wollten sich nicht einstellen. Stattdessen belasten die Verluste aus Südhessen das infolge seiner Hygieneaffäre und anderer Altlasten ohnehin um seinen Ruf kämpfende Klinikum bis heute.

Dänzer, der damals auch Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft war, hatte seinen Posten in Mannheim vor dem Hintergrund der Mängel im Hygienebereich, die das Karlsruher Regierungspräsidium wiederholt beanstandet hatte, Ende 2014 geräumt. Ein Jahr später waren erstmals auch Zweifel an seiner Rolle bei der Übernahme der südhessischen Krankenhäuser laut geworden. Das Uniklinikum erstattete „vorsorglich“ eine sogenannte Umstandsmeldung über einen finanziellen Schaden von 33 Millionen Euro bei der Berufshaftpflichtversicherung, dem Badischen Gemeindeversicherungsverband. Man wolle prüfen, ob die Schäden „möglicherweise durch eine Fehlentscheidung Dänzers“ bei dem Zukauf entstanden seien, hieß es damals. Konkrete Ansprüche hat das Klinikum nach Angaben seines Pressesprechers bis heute nicht geltend gemacht.

Nicht publik wurde damals, dass das Klinikum etwa zur gleichen Zeit beim Mannheimer Landgericht eine Klage mit einer Schadenersatzforderung in ähnlicher Höhe gegen die Stiftung Heilig-Geist-Hospital Bensheim eingereicht hat. Auch vom Prozess selbst, bei dem im vergangenen Jahr mehrfach verhandelt worden sein soll, hat die Öffentlichkeit anschließend nichts mitbekommen. Vor Kurzem ist bekannt geworden, dass das Gericht die Klage bereits im Dezember abgewiesen hat. Die Kammer habe dabei klar festgestellt, dass die Ansprüche des Klinikums „teilweise unbegründet und teilweise nicht einmal schlüssig dargelegt“ seien, erklärte der Anwalt der siegreichen Stiftung auf Anfrage.

Nähere Angaben zu dem Urteil, das bisher nicht öffentlich zugänglich ist, wollten die Beteiligten nicht machen. Das Klinikum hofft offenbar auf mehr Glück in der zweiten Instanz und hat angekündigt, man werde Berufung beim Oberlandgericht Karlsruhe einlegen. Die Mannheimer Richter hätten wichtige Aspekte der Klage nicht ausreichend gewürdigt, erklärte Jörg Blattmann, der Geschäftsführer des Klinikums, im „Mannheimer Morgen“.

Wie lange die Entscheidung über die Berufung dauern könnte, ist offen. Unklar ist auch noch, wann der Prozess gegen den früheren Mannheimer Geschäftsführer Dänzer beginnt. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft vor anderthalb Wochen Anklage wegen Verstößen gegen Hygienevorschriften des Medizinproduktegesetzes erhoben. Der Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums, Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), hat inzwischen angekündigt, man werde Regressansprüche gegen Dänzer aufgrund der Hygieneaffäre auch unabhängig vom Abschluss dieses Verfahrens verfolgen. „Es wurden alle notwendigen Schritte unternommen, um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können“, teilte er mit. Nach Informationen aus dem Aufsichtsgremium soll die Affäre um ungenügend gereinigtes OP-Besteck und andere Hygienemängel dem Klinikum Verluste von zehn Millionen Euro eingetragen haben. Dänzer, der seit seinem Rücktritt in Mannheim den Aufsichtsratsvorsitz der DRK-Kliniken in Berlin innehat, wollte sich zu alledem bisher nicht äußern.