Klinikum Prozess in Stuttgart Bitte um milde Strafe für „Abu Kümmerer“
Im Prozess um überhöhte Behandlungsrechnungen werden Naivität und Aufklärungswille des Patientenbetreuers besonders betont – aus gutem Grund.
Im Prozess um überhöhte Behandlungsrechnungen werden Naivität und Aufklärungswille des Patientenbetreuers besonders betont – aus gutem Grund.
Stuttgart - „Einen Orden hat er sicher nicht verdient“, räumte am Freitag vor der 20. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart Boris Müller, mit Hanno Haupt Verteidiger des Patientenbetreuers Nabel A. , in seinem Plädoyer ein. Dem 49-Jährigen werden wegen überhöhter Abrechnungen der Behandlungen von 372 libyschen Patienten im Klinikum Stuttgart zwischen 2013 und 2015 Anstiftung zur Untreue und Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Aber ebenso wenig seien die von der Staatsanwaltschaft geforderten 42 Monate Haft angemessen, so Müller.
Der Strafverteidiger hofft auf eine Strafe von unter zwei Jahren, um ihn vor dem Gefängnis zu bewahren, da noch zwei weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Arbeit seines Mandanten für das Klinikum anstehen – die steuerliche Komponente wird ebenso bewertet wie die Arbeit für ein zweites Klinikum-Projekt, bei dem Millionen an Provisionen flossen: Der Angeklagte sorgte in Kuwait dafür, dass es den dorthin entsandten Orthopäden an nichts mangelte.
Hätte sich nach Meinung der Verteidiger die Kammer nicht längst erkennbar auf ein strafbares Verhalten festgelegt, wäre ihnen auch die Forderung nach einem Freispruch über die Lippen gekommen, wie es Nabel A. für gerecht erachten würde. Für Milde würden fünf Monate in Untersuchungshaft sprechen, der Umstand, dass „die Taten ewig zurückliegen“, die beruflichen Einschränkungen infolge einer Privatinsolvenz, vor allem aber der enorme Aufklärungswille. „Sein Aussageverhalten sucht seinesgleichen“, sagte Müller. Wie sein Mandant der Kammer ohne Rücksicht auf persönliche Konsequenzen geholfen habe, sei ihm in 26 Jahren vor Gericht noch nicht untergekommen.
Müller fand kritische Worte zu den Ermittlungen. So sei die Hauptaufklärungsarbeit durch die Kammer erfolgt. Das Verfahren kranke zudem daran, dass bisher nur die „Ersatzspieler“ angeklagt seien, nicht aber die Verantwortlichen im Klinikum.
Hanno Haupt vermag bei seinem Mandanten weder eine wirtschaftliche Vorbildung zu erkennen, die bei einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitern anzuraten gewesen wäre, noch eine Bereicherungsabsicht. Für Boris Müller war der 49-Jährige in diesem undurchsichtigen Geschäft mit überhöht abgerechneten Behandlungen, Scheinquittungen und Bargeldgeschäften kein Anstifter, sondern der „gutmütige Abu Kümmerer, der es allen recht machen wollte und immer bereitstand, wenn etwas geschwind organisiert werden musste“. Als Beleg dafür, dass A. bei den krummen Geschäften zwischen dem Klinikum und der libyschen Botschaft sowie dem Kriegsversehrtenkomitee der Stadt Misrata ein hilfsbereiter Dienstleister gewesen sei, aber gewiss kein krimineller Strippenzieher, dient Müller die Aussage „Nabel weiß nicht alles“ des zweiten angeklagten Patientenbetreuers in einer Mail gegenüber dem ebenfalls beschuldigten Klinikum-Abteilungsleiter Andreas Braun. Rechtsanwalt Haupt verweist auf den Arbeitsvertrag mit Geschäftsführer Schmitz und darauf, dass sich der Angeklagte mehrfach zu seinen Ungunsten vertan hatte. Buchhalterischer Blindflug wird auch den Klinikum-Experten unterstellt: Sie hatten Rechnungen von A. durchgewinkt, obwohl er keine Umsatzsteuer ausgewiesen hatte.
Was er 2013 nicht gewusst hatte, aber 2016 nach der Zeitungslektüre über den einen angeblichen Millionenverlust beim Libyengeschäft ausweisenden Bericht des Rechnungsprüfungsamts erkannt und gegenüber den städtischen Kontrolleuren und Ermittlern erklärt hatte: Provisionen, Taschen- und Essensgeld sowie Kost und Logis für die Patienten in Höhe von 13,6 Millionen Euro waren nicht separat aufgelistet, sondern in den Behandlungsrechnungen versteckt worden. Für diese „Regiekosten“ hatte es keinen Vertrag gegeben.
Der Prozess wird am Montag mit dem Plädoyer der Verteidiger des zweiten angeklagten Patientenbetreuers fortgesetzt, die Urteilsverkündigung ist dann am 4. März.