Klinikum-Skandal BZS 23 stellt Strafanzeige gegen OB Kuhn
Die Gruppierung aus Ex-AfD-Stadträten vermutet Untreue und Falschbeurkundung im Zusammenhang mit der Aufhebungvereinbarung mit dem Ex-Klinikum-Direktor Schmitz.
Die Gruppierung aus Ex-AfD-Stadträten vermutet Untreue und Falschbeurkundung im Zusammenhang mit der Aufhebungvereinbarung mit dem Ex-Klinikum-Direktor Schmitz.
Stuttgart - Das mit zwei Sitzen im Gemeinderat vertretene Bündnis Zukunft Stuttgart 23 (BZS 23) hat im Zusammenhang mit dem Klinikum-Skandal Strafanzeige gegen OB Fritz Kuhn (Grüne) wegen des Verdachts der Untreue und der mittelbaren Falschbeurkundung gestellt. Kuhn weist die Vorwürfe der früher für die AfD im Rathaus sitzenden Stadträte zurück. Er sagte: „Es wird immer skurriler. Jetzt greift man schon zur Strafanzeige als Wahlkampfinstrument.“
Hintergrund des Untreuevorwurfs sei die Beendigung des Dienstvertrags von Ex-Klinikum-Direktor Ralf-Michael Schmitz, heißt es in der von der Kölner Kanzlei Höcker an die Staatsanwaltschaft adressierten Anzeige. OB Kuhn habe dem zuständigen Gemeinderat Informationen vorenthalten. So habe das Rechnungsprüfungsamt den Verdacht geäußert, Schmitz könnte gegen Sorgfaltspflichten und Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verstoßen haben. Der Gemeinderat sei auch nicht innerhalb der für eine fristlose Kündigung relevanten Frist informiert worden, so dass diese nicht mehr möglich gewesen sei. Auch sei ihm die Möglichkeit einer „pflichtgemäßen Haushaltsführung“ verwehrt worden. Wegen der Vereinbarung habe sich das Defizit im Klinikum im Jahr 2016 um 1,986 Millionen Euro erhöht.
Der zweite Vorwurf betrifft die Änderung des Wortprotokolls einer Gemeinderatssitzung, in der über den Zwischenbericht des Ausschusses zur Akteneinsicht über die Causa Schmitz diskutiert worden war. Kuhn habe das Protokoll „hinsichtlich entscheidungsrelevanter Tatsachen verändert“. Der OB hatte in der Sitzung betont, von einer relevanten SMS zwischen Ex-Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) und dem ehemaligen Klinikum-Mitarbeiter Andreas Braun „erst Anfang 19“ erfahren zu haben. Im Wortprotokoll hieß es, die Korrespondenz sei ihm „nicht schon seit 2017“ bekannt gewesen. Kuhn erklärte, so sei es verständlicher. BZS 23 meint, die Erklärung sei wesentlich verändert worden und es komme in besonderem Maße auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den OB an. Es bestehe deshalb der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung.
Der Ausschuss zur Akteneinsicht wurde gebildet, um die Verantwortlichkeiten für Versäumnisse im Zusammenhang mit den Projekten mit Libyen und Kuwait innerhalb des Klinikums zu klären. Außerdem sollte die Aufarbeitung der Vorgänge in der Stadtverwaltung überprüft werden. Dazu zählt auch die Trennungsvereinbarung mit Ralf-Michael Schmitz. Der Ausschuss kommt mehrheitlich zum Schluss, er sei irreführend unterrichtet worden. Wegen der Änderung im Wortprotokoll findet die für diesen Donnerstag geplante Abschlussdebatte nicht statt. Der Ausschuss setzt jetzt vielmehr seine Untersuchung fort, womöglich sogar auch in neuer Zusammensetzung nach der Gemeinderatswahl.