Klinikum-Skandal in Stuttgart Hohe Strafen für Patientenbetreuer
370 libysche Kriegsversehrte wurden in Stuttgart ohne vertragliche Grundlage behandelt und betreut. Das Landgericht spricht von Untreue und Betrug. Dem Prozess werden weitere folgen.
370 libysche Kriegsversehrte wurden in Stuttgart ohne vertragliche Grundlage behandelt und betreut. Das Landgericht spricht von Untreue und Betrug. Dem Prozess werden weitere folgen.
Stuttgart - Genau ein Jahr nach Beginn des Prozesses gegen zwei deutsche Angeklagte mit palästinensischen Wurzeln, die sich als Dienstleister im Rahmen der Vermittlung und Betreuung libyscher Patienten im Klinikum Stuttgart von 2012 bis 2015 betätigten, und nach 54 Verhandlungstagen, hat die 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ihr Urteil gesprochen. Die beiden Männer sollen mitverantwortlich dafür sein, dass der städtische Betrieb unberechtigte Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen vornahm.
Ein 51-Jähriger aus Hamburg, der seit Sommer 2019 in Untersuchungshaft sitzt, wurde wegen Anstiftung zur Untreue und versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem wird ihm eine Strafe von 450 000 Euro auferlegt. Der 49-Jährige wurde wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Er saß fünf Monate in Untersuchungshaft. Er soll 863 000 Euro an Wertersatz leisten. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert, die Verteidiger hatten auf geringere gehofft.
„Die Schuld ist eindeutig“, hat der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler in seiner Urteilsbegründung betont. Er stützte sich stark auf die Zeugenaussage von Andreas Braun, der als Leiter der für die ausländischen Patienten zuständige International Unit (IU) vom Gericht als ein „Haupttäter“ gesehen wird. Er habe überwiegend glaubhaft ausgesagt und sich dabei sogar selbst belastet. Die IU sei dilettantisch und chaotisch organisiert, die Belegschaft mit der Verwaltung der 370 Patienten völlig überfordert gewesen.
Es sind nun drei Angeklagte abgeurteilt; das Verfahren gegen einen 54-Jährigen aus München war Mitte Dezember gegen eine Geldauflage von 100 000 Euro eingestellt worden. Wegen strenger Hygieneregeln hat man die Verfahren gegen drei weitere Dienstleister vor einem Jahr abgetrennt. Richter Wenzler schaute noch weiter nach vorne, verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft noch gegen Mitarbeiter der IU sowie mehrere Personen ermittle, die in der Hierarchie über Braun standen und von denen dieser behauptet, sie seien in Leitungsrunden über die Bedingungen des Libyen-Projekts informiert worden. Es sei jedenfalls nicht er gewesen, der die Zuschläge für ausländische Patienten eingeführt habe.
Die Kammer wird jetzt wohl, falls keine Einstellung der Verfahren erfolgt, worauf die relativ harte Strafe ohne Bewährung hindeuten könnte, zwei weitere Begegnungen mit dem 49-jährigen Patientenbetreuer aus Ludwigsburg haben: Einmal geht es um die Hinterziehung von Umsatzsteuer, die der „Hauptschüler und Buchhaltungslaie“, wie er sich selbst bezeichnet, auf vielen Rechnungen ans Klinikum nicht ausgewiesen hatte – ohne dass dies allerdings von den Experten im Krankenhaus je moniert oder gar verhindert worden wäre. Und um das Kooperationsprojekt des Klinikums mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium, bei dem der Angeklagte gegen vertraglich vereinbarte Geldleistungen des Klinikums die Betreuung der Ärzte organisierte, die zwischen 2014 und 2016 im Al-Razi-Krankenhaus operierten. Im Fokus stehen beim Kuwait-Projekt andere Dienstleister, die Millionen Euro ohne Vertrag kassiert haben sollen.
Die Kammer glaubt, ein „klares, sicheres, vollständiges und detailliertes Bild“ der Vorkommnisse zwischen der Anreise der ersten 131 Patienten im Juli 2013 und der Abreise des letzten Versehrten zwei Jahre später erhalten zu haben. Es liegen ihr auch zigtausende Mails, Dokumente und Chatverläufe vor. Entscheidend sind allerdings die Papiere, die es nicht gibt, nämlich Verträge, in denen das Klinikum mit der libyschen Botschaft die Höhe der Zuschläge auf die Behandlungen sowie Kost und Logis, Taschengelder, Visa sowie Flugtickets hätte vereinbaren müssen. Ein Kooperationsvertrag, nicht einmal vom Klinikum-Geschäftsführer unterschrieben, sondern von Andreas Braun, kläre die Details aus gutem Grund nicht, hätten doch nach Meinung des Gerichts dann 30 Prozent Provision für die beiden Angeklagten sowie den Chef des Versehrtenkomitees aufgeführt werden müssen, für die aber keine Gegenleistung ersichtlich sei. Diese Versäumnisse hatte eine deutsche Controllerin in der libyschen Botschaft moniert. Sie verhinderte aber nicht nur eine weitere Auszahlung von fast acht Millionen Euro, mit denen alle Probleme in Stuttgart beseitigt gewesen wären, weil sie sich von der „Rechnungskosmetik“ der IU nicht täuschen ließ, sondern erstattete auch noch eine folgenschwere Anzeige.
Es gebe „keine nennenswerten Unklarheiten“ bezüglich des Tatablaufs, hieß es am Freitag. Und klar sei auch, wer zuständig und damit geschädigt worden sei: der libysche Staat, repräsentiert durch das Gesundheitsministerium und den Botschafter in Berlin. Also nicht etwa das Versehrtenkomitee der Stadt Misrata, wie die Verteidiger des 51-Jährigen überzeugt sind. Sie gehen davon aus, dass deren Chef mit einer Vollmacht der Geldgeber in der Heimat ausgestattet gewesen sei und frei über die bereitgestellte Summe von 19 Millionen hätte verfügen dürfen. Er soll aber so frei gewesen sein, 15 Prozent der aus Libyen über die Zentralbank und die Botschaft nach Stuttgart überwiesenen Betrags für sich zu reklamieren. Dabei hatte der Botschafter geglaubt, der Libyer achte darauf, dass alles seine Ordnung habe.
Das städtische Rechnungsprüfungsamt hatte 2015 allerdings viel höhere Ausgaben als die eingezahlten 19 Millionen Euro beim Klinikum entdeckt, nämlich rund 28 Millionen Euro – allerdings nur deshalb, weil die Beamten noch keinen Durchblick hatten. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar war, dass die IU – wohl auf Anraten des Betreuers aus Hamburg – „Regiekosten“ für Sonstiges in den Behandlungskosten versteckt hatte, die dadurch exorbitant gestiegen waren, ohne dass der Aufwand für Unterkunft und Verpflegung sowie Provisionen gemindert worden wäre.
Laut Richter Wenzler hat das Klinikum ohne Rechtsgrundlage drastisch erhöhte Zuschläge von 6,6 Millionen Euro verlangt, die nun, auch weil es bis heute keine Schlussrechnung gebe, eigentlich dem libyschen Kostenträger erstattet werden müssten. Man darf gespannt sein, ob sich jemand rühren wird, und wenn ja, wer das sein könnte. Statt rund neun Millionen habe das Klinikum somit unterm Strich nur drei Millionen Euro Verlust gemacht. Dem steht aber eine Einnahme durch eine Versicherungsleistung von fünf Millionen Euro gegenüber, die aber auch schon das Kuwait-Defizit betreffen.
Den Urteilen liegen eine Vielzahl von Einzelvorwürfen zugrunde. Wenzler erklärte aber, dass es sich um eine Tat handele, „das ist für die Angeklagten strafrechtlich günstiger“.
Dem 51-Jährigen wird zugute gehalten, dass er seit zweidreiviertel Jahren in U-Haft sitzt, und das unter verschärften Pandemiebedingungen. Entlastend sei der große zeitliche Abstand zur Tat zu werten und die lange Dauer des Verfahrens. Das Gericht hat ihm nicht abgenommen, „nur als Sprachrohr, Mittler und Übersetzer“ tätig gewesen zu sein. „Nein“, betonte Wenzler, er sei ein selbstständiger und wichtiger Akteur gewesen, der „ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt hat“. Dem Betreuer, ohne dessen Kontakte die vielen Patienten wohl gar nicht erst nach Stuttgart gekommen wären, ist vor allem eine Überweisung auf sein tunesisches Geschäftskonto von 833 000 Euro auf die Füße gefallen – und eine Mail, in der von seinem zehnprozentigen Anteil die Rede gewesen ist.
Für den 49-jährigen Angeklagten fand der Richter wohlwollende Worte. Ja, er sei der „naive Kümmerer“ gewesen, als den ihn sein Anwalt Boris Müller beschrieben hat; der sogar sein Geschäftskonto zur Verfügung stellte, damit Bargeld in Millionenhöhe abgehoben und von ihm als Boten an Komiteemitglieder übergeben werden konnte, die es dann „im Gucci-Täschchen“ verstauten. Ja, er sei mit der Buchhaltung seines Betriebs hoffnungslos überfordert gewesen und damit selbst verschuldet in die Insolvenz gerutscht. Und ja, er habe viel zur Aufklärung beigetragen, weil das auch seinem Charakter entsprochen habe.
Allerdings habe er vor Gericht nur wenig über das bereits Bekannte hinaus beigesteuert – und immerhin 1,3 Millionen Euro eingesackt; das sei kein schlechter Verdienst für einen ehemaligen Arbeiter, der in der Gießerei beim Daimler sein Geld verdient habe. Über den Unterschied zwischen Umsatz und Verdienst dürften Müller und sein Anwaltskollege Hanno Haupt in ihrer zu erwartenden Revisionsbegründung räsonieren, schließlich, so der Angeklagte, habe er drei Jahre lang Tag und Nacht mit rund 30 Mitarbeitern 370 Libyer betreut, wobei ihm Kosten für Löhne, Mieten, Fahrzeuge und Bürobedarf in vergleichbarer Höhe entstanden seien. Und er könne immerhin einen ordentlichen Vertrag mit Klinikum-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz vorweisen – allerdings nicht über seinen Anteil von fünf Prozent, die er allerdings nicht als Provision betrachtet, sondern als Honorar für das Verfassen von 1000 Kostenvoranschlägen und seine Bemühungen, Visa für die Flüchtlinge zu organisieren. Dass das Urteil überprüft wird, ist schon deshalb anzunehmen, weil der Betreuer damit für den Fall, dass er in weiteren Verfahren gegen Beteiligte an den Betrügereien befragt werden sollte, ein Zeugnisverweigerungsrecht hätte.