Hat das Klinikum falsch abgerechnet?
Der 60-Jährige konnte nicht widerlegen, dass in seinem Haus 2013 und 2014 libysche Patienten vornehmlich in Zwei- und Dreibettzimmern lagen, aber wohl 175 Euro pro Tag für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung abgerechnet worden seien. Eigenes Verschulden sah er nicht, da die Abrechnung seiner Wahlleistungen so komplex sei, „dass man als Chefarzt lieber die Finger davon lässt“. Das habe die Verwaltung erledigt. Der IU-Abteilungsleiter habe zudem „angedeutet, aber nicht gefordert“, im Einzelfall könnten höhere Steigerungssätze verwendet werden. „Ich wollte das aber nicht machen.“
Die Wirtschaftsstrafkammer hat den Chefarzt mit Mailverkehr konfrontiert, der ebenfalls auf Gewinnmaximierung zugunsten der klammen Klinikumskasse abzielte. Demnach hat der wegen des Verdachts der Untreue angeklagte ehemalige Ärztliche Direktor im Namen der Krankenhausleitung seine Kollegen „dringend aufgefordert“, möglichst viele Patienten aufzunehmen – selbst dann, wenn es medizinisch nicht erforderlich war. „Nur bei stationärem Aufenthalt kann Geld fließen“, das man zur Konsolidierung des Klinikums brauche.
Nicht alle Patienten waren schwer verletzt
Die Zeugenaussage des 60-Jährigen erscheint auch deshalb für die Chefetage so belastend, weil nach seiner Erinnerung viele der von Juli 2013 an angereisten Libyer zwar oft nur unzureichend verarztete Schusswunden und unbehandelte Knochenbrüche aufwiesen sowie jede Menge Blei im Körper; aber nicht alle seien schwer verletzt gewesen oder hätten gar nicht operiert werden wollen, obwohl die Notwendigkeit bestanden habe. Sein Kollege von der Notaufnahme hatte in einer Mail von den Auswüchsen berichtet: Viele Patienten hätten nach geraumer Zeit vor allem „Party“ machen wollen. Hinter dem Cannstatter Klinikbau hatte man für sie sogar Bierbänke und Grill aufgestellt.
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Mitte Juli hatten das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die sieben Verteidiger hinter verschlossenen Türen eine Zwischenbilanz der ersten fünf Monate gezogen. Vor allem die drei Anwälte des Beschuldigten aus München, der nach eigenen Angaben für mehr als 70 Kliniken in Deutschland Betreuungsdienste leistet und den Vorwürfen des Betrugs und Untreue energisch widerspricht, haben nach Informationen unserer Zeitung Druck aufgebaut. So halten sie allein schon die Anwendbarkeit des „Kieler Urteils“ für fraglich, auf dem die Anklage beruht. Es hat 2011 die Vermittlung von Patienten für sittenwidrig erklärt – allerdings war anders als in Stuttgart daran ein Arzt beteiligt. Und es gab auch keine Strafverfolgung wegen Untreue. Das Gericht will das genau prüfen.
Leistungen zählen auch bei sittenwidrigen Verträgen
Sie verweisen zudem auf den Bundesgerichtshof, der erbrachte Leistungen selbst für den Fall positiv bewertet habe, dass sie auf einem sittenwidrigen Vertrag basierten. Demnach sei laut den Anwälten bei der Betreuung und Versorgung Hunderter libyscher Patienten dem Klinikum gar kein Verlust entstanden. Die Anwälte vergaßen auch nicht zu erwähnen, dass sich die Internationale Abteilung die zur Debatte stehenden 18 Millionen Euro aus Libyen mangels korrekter Verträge unrechtmäßig angeeignet haben könnte. Und: War dieses Geld überhaupt „sauber“? Es stamme doch von Unbekannten, die einen Bürgerkrieg finanzierten. Die Herkunft des Geldes zu klären und Geschädigte zu identifizieren sei schwer möglich, vermutet Richter Wenzler.
Der aus Ludwigsburg stammende Angeklagte, ein langjähriger Klinikum-Partner, hat schon von vielen Zeugen, nun auch vom Cannstatter Chefarzt bestätigt bekommen, sich um die Patienten gekümmert zu haben. Seine Anwälte wollen geprüft haben, ob er sich überhaupt vorsätzlich an etwaigen Straftaten beteiligt hat und wenn ja, ob er dann nicht lediglich ein Gehilfe gewesen sei, aber nicht der Strippenzieher.
Vorwürfe gegen die Anstaltsleitung
Der aus Hamburg stammend dritte Angeklagte, seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft, hat neben den Betrugsvorwürfen noch ein weiteres Problem: Sein Anwalt erhob am Dienstag schwere Vorwürfe gegen die Leitung des Gefängnisses in Stammheim, da sie die ihm zustehende Akteneinsicht torpediere. Man mute ihm mehrstündige Transportzeiten zu, der Mandant werde einfach „vergessen“ oder der Anstalts-PC sei defekt. Nun wird geprüft, ob der Häftling ein persönliches Notebook erhält. Solange er sich nicht auf die Verhandlungen vorbereiten könne, sei nicht mit einer Aussage zu rechnen, gab sein Anwalt zu verstehen.