Klinikum-Skandal in Stuttgart Vorwürfe gegen Ermittler
Das Gericht sieht beim Betreuer libyscher Patienten ans Klinikum Fluchtgefahr und erlässt einen neuen Haftbefehl. Seine Verteidiger fahren schwere Geschütze auf.
Das Gericht sieht beim Betreuer libyscher Patienten ans Klinikum Fluchtgefahr und erlässt einen neuen Haftbefehl. Seine Verteidiger fahren schwere Geschütze auf.
Stuttgart - Die aktuellen Verhandlungen der 20. Strafkammer des Landgerichts liefern nicht nur erhellende Einblicke in die Praxis des Klinikums und befreundeter Häuser von 2012 bis 2015, durch überhöhte Abrechnungen der Behandlungen ausländischer Patienten deren Kostenträger zu schädigen. Sie sind auch aus prozessualer Sicht interessant und bergen Überraschungen.
Vor Gericht stehen derzeit drei von der Abteilung International Unit (IU) mit der Patientenbetreuung beauftragte Männer. Man wirft ihnen Anstiftung zur Untreue, Betrug und Bestechung vor. Es drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Aber nur einer, ein 50-jähriger, in Gaza geborener Deutscher, sitzt in Untersuchungshaft, und das seit Juli 2019. Das finden weder der Angeklagte noch seine Pflichtverteidiger Martin Stirnweiß und Matthias Sigmund gerechtfertigt, weshalb sie einen Antrag auf Haftentlassung stellten, der, so die Anwälte, am Donnerstag vom Gericht abgelehnt worden sei. Gegen den Vollzug des neuen Haftbefehls würden Rechtsmittel eingelegt.
Als Begründung wird eine angebliche Fluchtgefahr herangezogen, sie stützt sich laut der Verteidigung unter anderem darauf, dass ihr Mandant 2013 in Tunis bei der Beschaffung von Visa für 371 libysche Kriegsversehrte, die später in Stuttgart behandelt wurden und deren Abrechnungen Anlass für die Ermittlungen waren, einen Diebstahl von mehreren Tausend Euro angezeigt habe. Das lasse wohl auf die Möglichkeit schließen, der in Hamburg verheiratete Vater von zwei Töchtern habe Geld gebunkert, um sich im Notfall ins Ausland absetzen zu können.
Der 50-Jährige hatte die Kontakte zum libyschen Kriegsversehrtenkomitee hergestellt, das dem Klinikum 18,9 Millionen Euro für die Behandlung und Betreuung überwies. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mittelsmann – aus ihrer Sicht sittenwidrige – Provisionen erhalten hat; eine Überweisung von 832 000 Euro an seine Firma im Ausland, die ohne Beanstandung alle Prüfungen in der Klinikumverwaltung überstand, soll ein Beleg dafür sein.
Der Angeklagte könnte zur Klärung des Falls beitragen, doch er schweigt – und das wohl so lange, bis man ihn aus der U-Haft entlässt, wo er nach Darstellung seiner Anwälte nicht die Möglichkeit erhält, sich für seine Verteidigung durch ausreichendes Aktenstudium vorzubereiten. Das werde durch Schikanen der Aufseher ein ums andere Mal verhindert. Gegen den Anstaltsleiter wurde deshalb Beschwerde eingelegt.
Und auch der leitende Ermittler im Klinikumskandal musste sich in der vergangenen Woche fragen lassen, ob er sich bei seinen Vernehmungen korrekt verhalten hat. Anlass war seine Aussage, er habe die letzte von drei Befragungen des Angeklagten abrupt abgebrochen, weil die Antworten nicht mit den bis dahin vorliegenden Erkenntnissen übereingestimmt hätten. Dieses Szenario ist durch das Protokoll aber nicht gedeckt.
Die Verteidiger haben außerdem einen Antrag gestellt, den Chefermittler der ebenfalls involvierten Steuerfahndung erneut als Zeugen zu laden. Sie haben nämlich den Verdacht, ihr Mandant könnte bei der Zeugenvernehmung 2016 unzulässig außerhalb des Protokolls befragt worden sein. Weil sich der Beamte beim Landeskriminalamt (LKA) von einer solchen Vorgehensweise distanzierte, bleibe nur die Steuerfahndung als Urheberin eines dummerweise im Vernehmungsprotokollordner abgehefteten Papiers mit der Überschrift „Leitfaden für Fragen/Themen für informatorische Gespräche“ – etwa während einer Autofahrt, in der Zigarettenpause oder beim Toilettengang – mit dem Patientenbetreuer. Die Fragen im späteren Verhör ließen jedenfalls darauf schließen.
Der LKA-Ermittler hat in seinen beiden Vernehmungen die Geduld des Gerichts und der Verteidiger arg strapaziert. Gedächtnislücken sind ihnen in diesem Verfahren vor allem bei jenen Zeugen aufgefallen, die als hochrangige Mitarbeiter des Klinikums aus gutem Grund Sorge trugen, sich selbst zu belasten. Dass sich aber der Beamte, der jahrelang an der Spitze der Sonderermittlungsgruppe stand, nicht mehr an relevante Sachverhalte und Akten erinnerte, führte zu einigem Verdruss. An ein Detail der Verhaftung des Angeklagten vermochte er sich dann aber doch zu erinnern: Der Gesuchte durfte auf seinem Balkon in Hamburg noch eine letzte Zigarette ohne Handschellen rauchen. Die Wohnung befinde sich im Hochparterre, betont Anwalt Sigmund, ein Sprung über die Brüstung und sein Mandant wäre weg gewesen: „So viel zur Fluchtgefahr.“