Statt Untreue komme bei einem aus Ludwigsburg angeklagten langjährigen Geschäftspartners des Klinikums nur noch Beihilfe zur Untreue in Betracht, teils wird auch kein großer Vermögensverlust mehr konstatiert, und auch die gewerbsmäßige Übertretung von Gesetzen wird nur noch vereinzelt unterstellt. Ein seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzender Angeklagter aus Hamburg müsste sich wegen versuchten Betrugs verantworten.
Keine organisierte Kriminalität
Im Vergleich zur Anklage hat sich bei der Kammer nach der fast beendeten Beweisaufnahme offenbar der Eindruck verfestigt, die beiden Patientenbetreuer seien weder gewerbsmäßige Betrüger noch Teil einer Bande. Als Ende 2015 die Vorwürfe gegen die Angeklagten, vor allem aber auch gegen Mitarbeiter der Internationalen Abteilung (IU) des Klinikums, laut geworden waren, hieß es im Rathaus, das Duo, ergänzt um einen weiteren Angeklagten aus München, gehöre zum organisierten Verbrechen. Längst hat sich aber der „Klinikum-Skandal“ auf zwei Projekte verengt: die überhöhten Patientenabrechnungen im Fall Libyen und ein Betreuungsprojekt mit einem Krankenhaus in Kuwait im Umfang von rund 46 Millionen Euro. In diesem Fall ist noch keine Anklage erhoben worden.
In der Verhandlung am Montag kündigte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler an, am Donnerstag mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung einiger Vorwürfe diskutieren zu wollen, die für die Bemessung des Strafmaßes unerheblich sind. Die Anklagevertreterin hat sich bisher nicht zur Einschätzung der Kammer geäußert. Am 28. Oktober soll in einem weiteren Fall von 51 behandelten Libyern, die der Münchner Angeklagte betreut hat und der mittlerweile separat verhandelt wird, Klartext geredet werden. Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Münchner Unternehmer entlastet?
Die Verteidiger des in der Branche bekannten Unternehmers sind überzeugt, die Vorwürfe widerlegt zu haben. Bekanntlich stellen sie sich seit dem Auftakt im Frühjahr generell Fragen nach dem tatsächlichen Schaden, und ob die Zahlung von Vermittlungsprovisionen sittenwidrig gewesen ist. Sie halten die Anwendbarkeit des von der Anklage herangezogenen „Kieler Urteils“ für fraglich, da sich damals anders als in Stuttgart auf beiden Seiten ärztliches Personal befunden hatte.
Und sie verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum „Tatbestand der Untreue im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus wegen Sittenwidrigkeit unwirksamen Verträgen“. Kurz gesagt: man macht sich in solchen Fällen nicht automatisch strafbar.
Zeugin sagt aus und stillt ihr Baby
Zudem kommt das Anwaltstrio beim Projekt seines Mandanten mit dem Verteidigungsministerium zum Schluss, dass Klinikum habe gar keinen Verlust beklagt. Am Montag hatte die damalige Buchprüferin im Unternehmen des Angeklagten, zugeschaltet aus München und neben der Zeugenaussage eifrig damit beschäftigt, ihr Baby zu beruhigen, auf zwei Personen aus Libyen hingewiesen, die sich als Buchhalter ausgegeben und im Gebäude des Patientenbetreuers sämtliche Rechnungen kontrolliert hätten, ohne sich jemals über zu hohe Posten zu beschweren.
Knackpunkt ist, dass der Angeklagte 20 Prozent der in Stuttgart anfallenden Behandlungskosten für die Betreuung kassierte, rund eine Million Euro, und zudem noch einmal etwa fünf Millionen Euro von den Libyern. Der Unternehmer betont, das Klinikum habe seinen Aufwand für die Betreuung der stationären Patienten honoriert, die Libyer für die Betreuung der in Hotels untergebrachten ambulanten Kranken. Die Staatsanwaltschaft vermutet dagegen sittenwidrige Provisionszahlungen.
Abteilungsleiter soll Haupttäter sein
Interessant ist der öffentlich verlesene Ausblick des Gerichts: Bei allen Taten, bei denen die Patientenbetreuer wegen „Anstiftung zur Untreue“ angeklagt sind, stehe der ehemalige IU-Abteilungsleiter Andreas Braun als Haupttäter unter Verdacht, und zwar unabhängig davon, wer im Klinikum die vielen Rechnungen abgezeichnet habe. Das wird damit begründet, dass Voraussetzung für die Freigabe stets die Billigung oder Anweisung aus der IU gewesen sein könnte.
Schon lange beklagen Prozessbeteiligte, dass das Pferd vom falschen Ende aufgezäumt worden sei, man zuerst die allein verantwortliche Geschäftsführung und die Ärztlichen Direktoren hätte anklagen müssen, um Klarheit zu bekommen, wer was gewusst und veranlasst hatte. Nun stehen aber die Helfer vor ihrer Verurteilung und Braun im Fokus. Nach dessen Zeugenaussagen im Verfahren ist allerdings zu erwarten, dass er die Verantwortung nach oben weitergibt. Er beteuerte bereits, im Klinikum nicht als Betrüger unterwegs gewesen zu sein, sondern als ehrgeiziger Workaholic, der die Vorgabe seines Chefs und der verantwortlichen Bürgermeister zu erfüllen hatte – das Defizit des Hauses mithilfe ausländischer Patienten zu reduzieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund zwei Dutzend Personen aus dem Umfeld des Klinikums und des Rathauses.