Klinikum-Skandal in Stuttgart Warum Libyen zum Steuer-Thema wird
Ein bereits zu einer Haftstrafe verurteilter Patientenbetreuer steht erneut vor Gericht. Die Prozesse gegen ehemalige Führungskräfte aus Stuttgart lassen indes auf sich warten.
Ein bereits zu einer Haftstrafe verurteilter Patientenbetreuer steht erneut vor Gericht. Die Prozesse gegen ehemalige Führungskräfte aus Stuttgart lassen indes auf sich warten.
Wenn die Direktorin der Uniklinik Hamburg-Eppendorf, Marya Verdel, demnächst an die Spitze des Klinikums Stuttgart wechselt, wird man sie über den Betrugsskandal bei der Behandlung libyscher Patienten vor zehn Jahren informieren. Die Kaufmännische Leiterin muss schließlich damit rechnen, dass die libysche Botschaft in Berlin Rückzahlungsansprüche in Höhe von 19 Millionen Euro geltend machen und sich auch das kuwaitische Gesundheitsministerium wegen des aus dem Ruder gelaufenen Beratungsgeschäfts schadlos halten könnte, wenn darüber erst einmal geurteilt ist. Die Fälle von 2013 bis 2016 sorgen dafür, dass das größte Haus der Maximalversorgung in Baden-Württemberg in den Schlagzeilen bleibt. Wirkung erzeugte das offenbar bei einem Mitbewerber von Verdel, dessen Interesse nach der Bekanntgabe von Anklagen gegen Führungskräfte wie Ex-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz schlagartig erlahmt sein soll.
Auch in Frankfurt schaut man, was in Stuttgart passiert. Jürgen Graf leitet dort das Universitätsklinikum, ihm hängt aber seine Tätigkeit als Ärztlicher Direktor in Stuttgart zwischen 2014 und 2016 nach. Weil auch gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben wurde, hat der Aufsichtsrat über seine Zukunft beraten. „Nach jetziger Informations- und Sachlage am Beschäftigungsverhältnis“ hält man an ihm fest.
Die Zulassung dieser und acht weiterer Anklagen prüft die nach eigener Bewertung „spürbar aktuell und auch in absehbarer Zukunft hochbelastete“ 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart. Deshalb war sie auch wenig erfreut, dass es die Staatsanwaltschaft darauf anlegt, einen 2022 bereits zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilten Patientenbetreuer nun auch noch wegen Steuerhinterziehung beim Libyen-Projekt zur Verantwortung zu ziehen. Der zuständige Richter Altenhoff regte deshalb kürzlich eine Einstellung des Verfahrens an, da keine Strafe zu erwarten sei, die „mehr als wenige Monate“ über der bereits verhängten liegen würde.
Weil sich aber die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen ließ, wird seit Montag wieder über die Kosten für die Betreuung der Libyer gesprochen – dieses Mal aus steuerrechtlicher Sicht. Gleich zu Behandlungsbeginn räumte der Verteidiger Boris Müller ein, sein Mandant habe die Erklärungen für Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für 2012 und 2013 nicht abgegeben. Der Angeklagte zeigte sich einsichtig, verwies auf die Überforderung bei der Betreuung und den Stress beim ebenfalls aus dem Ruder gelaufenen Beratungsprojekt in Kuwait. Der zuständige Steuerfahnder berichtete vor Gericht, im Büro des Angeschuldigten, der früher als Mechaniker tätig war, habe es ausgesehen, als ob er gerade mit allen Unterlagen umziehen wollte.
Gleichwohl attestierte der Zeuge dem 53-Jährigen, sich stets kooperativ verhalten und sich um Aufklärung bemüht zu haben. Er sei auch derjenige gewesen, der beim Libyen-Geschäft „tatsächlich Dienstleistungen erbracht hat“ – allerdings unbeanstandet von der Buchhaltung des Klinikums auf seinen Rechnungen versäumte, Umsatzsteuer auszuweisen. Der Angeklagte war mit der Betreuung von 370 libyschen Kriegsversehrten und deren Begleitern betraut worden, die es in Hotels und Wohnungen unterzubringen und mit üppigem Taschen- und Essensgeld zu versorgen galt. Diese Zuwendungen flossen nachweislich vom Klinikum auf sein Konto, wo er sie abgehoben und bar an einen Vertreter des libyschen Kriegsversehrtenkomitees ausbezahlt haben will. Mehr als vier Millionen Euro Bargeld wechselten so den Besitzer, weil die Libyer kein eigenes Konto eröffnen konnten. Das Gericht ist zu seinen Gunsten zum Schluss gekommen, es handele sich um „durchlaufende Posten“, die nicht der Steuerpflicht unterliegen würden und plant deshalb die Einstellung des Verfahrens zumindest in diesen Punkten.
Angesichts der Insolvenzanträge und der hohen Zahllast – das Landgericht hat 2022 eine Strafe von 863 007,76 Euro verhängt, das Klinikum fordert 3,6 Millionen Euro zurück – steht bei den Gesprächen zwischen Richter, Verteidiger und Ankläger weniger das Geld als die persönliche Situation des Angeklagten eine Rolle, der ohne Verkürzung noch zwei Jahre einsitzen müsste. Er befindet sich in Ulm im offenen Vollzug und könnte bald als Freigänger heimatnah arbeiten. Das könnte die Staatsanwaltschaft, die letztes Jahr dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte, verhindern, indem sie in Revision geht, sollte das Urteil aus ihrer Sicht erneut zu milde ausfallen. Eine Ausdehnung der Gesamtfreiheitsstrafe von 33 auf 39 bis 42 Monaten steht deshalb zur Debatte. Das Urteil könnte nächste Woche verkündet werden.
Projekte
Die libysche Botschaft schloss 2013 einen Vertrag mit dem Klinikum Stuttgart zur Behandlung und Betreuung von 370 Kriegsversehrten ab und überwies dafür rund 19 Millionen Euro. Weil die meisten Patienten aber ambulant versorgt wurden, ging das meiste Geld für Hotelunterbringung, Essens- und Taschengelder sowie für Schmiergelder und Provisionen für die Auftragsvermittlung drauf. Das zweite umstrittene Projekt war ein Beratungsvertrag mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium. Das Klinikum sagte 2014 bis 2016 zu, ständig fünf Oberärzte der Orthopädie zum Operieren und Coachen an den Golf zu schicken. Auch hier war Schmiergeld im Spiel.
Anklage
Zwei Patientenbetreuer wurden 2022 wegen Betrugs und Untreue zu Haftstrafen verurteilt. Gerade wird die Anklage gegen neun Angeschuldigte geprüft, darunter sind der ehemalige Klinikumschef, Ärztliche Direktoren, Abteilungsleiter, Mitarbeiter der Internationalen Abteilung und der Ex-Krankenhausbürgermeister.