Klinikum-Skandal Murawski und Föll sollen als Zeugen aussagen
Die Anwälte von Andreas Braun haben die Ex- Bürgermeister als Zeugen benannt und gegen die Richter der 20. Strafkammer einen Befangenheitsantrag gestellt.
Die Anwälte von Andreas Braun haben die Ex- Bürgermeister als Zeugen benannt und gegen die Richter der 20. Strafkammer einen Befangenheitsantrag gestellt.
Seit der Verurteilung zweier Mitarbeiterinnen der ehemaligen International Unit (IU) des Klinikums Stuttgart zu Haftstrafen auf Bewährung wegen Beihilfe zur Untreue und zum versuchten Betrug Anfang Juli, konzentriert sich das Prozessgeschehen auf den ehemaligen Abteilungsleiter Andreas Braun. Er gilt der 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart ausweislich der Urteilsverkündung gegen seine ehemalige Vertreterin und eine Sachbearbeiterin nun als „Haupttäter“ im Prozess wegen Delikten im Zusammenhang mit der Behandlung von 372 libyschen Kriegsversehrten und einer Kooperation mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium 2013 bis 2016, bei dem ein Millionenschaden entstanden sein soll.
Diese Einstufung vor Ende der Beweisaufnahme – es sind noch zahlreiche Termine und eine Flut von Beweisanträgen zu bewältigen, außerdem stehen die Prozesse gegen den damaligen Geschäftsführer und die ehemaligen Ärztlichen Direktoren noch aus – hat Brauns Anwälte Frank Theumer und Wolfgang Linder veranlasst, dem Vorsitzenden Richter Hans-Jürgen Wenzler und dessen Kollegen Befangenheit vorzuwerfen. Über den Antrag müssen nun die weiteren Richter der 20. Strafkammer befinden.
Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis in der nächsten Verhandlung am 30. Juli verkündet wird. Dann wird man auch erfahren, ob der Prozess durch die Auftritte prominenter Zeugen neuen Schwung erhält. Die Beklagtenseite hat die ehemaligen Krankenhausbürgermeister Klaus-Peter Murawski (Grüne), zuletzt Staatsminister in der baden-württembergischen Landesregierung, und Michael Föll (CDU) als Zeugen benannt.
Zudem erachten Theumer und Linder die Aussagen jener Libyer und Kuwaiter für notwendig, die von den der Anklage zugrunde liegenden Geschäften mit dem Klinikum Stuttgart durch Provisionszahlungen profitiert hatten. Auch die ehemalige Sekretärin von Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz würde Erhellendes beitragen und das Gericht davon überzeugen können, dass Braun nicht eigenmächtig gehandelt habe, sondern sich stets mit Schmitz und der Krankenhausleitung abgestimmt habe. Ihre Einvernahme werde zeigen, dass ihr Chef über die Abläufe der Projekte Libyen und Kuwait jederzeit informiert gewesen sei – und auch, dass er im November 2015 bei einer nächtlichen Aufräumaktion die Inhalte mehrerer Leitzordner durch einen Schredder vernichtet habe.
Ein besonders Augenmerk legen die Verteidiger auf die Ermittlung des angeblich entstandenen Schadens durch die Behandlung der Kriegsopfer und dem Kuwaitprojekt. Und dies auch deshalb, weil das Gericht in öffentlicher Verhandlung unterschiedliche Summen genannt haben soll – zuletzt ein Defizit von sechs Millionen Euro.
Interessant erscheint in diesem Zusammenhang eine nicht-öffentliche Gemeinderatsvorlage, in der das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Stadt und ihrem Schadensversicherer zusammengefasst ist und die laut einem weiteren Beweisantrag verlesen und erörtert werden soll. Die Ergo-Versicherung habe nicht nur zehn Millionen Euro bezahlt, so die Anwälte, sondern betont, dass die IU in einem Korridor von 4,4 Millionen Euro Verlust bis zu einem Gewinn von 3,8 Millionen Euro gewirkt habe. Und wo kein Verlust, da kein Betrug, so die Vorstellung der Beklagtenseite.
Sie hat nun aber wegen die Ausführungen des Vorsitzenden Richters zu den Urteilen der beiden Frauen „die berechtigte Sorge“, dass die Kammer voreingenommen sei. Sie habe sich bereits eine „abschließende und unumstößliche Meinung hinsichtlich eines strafbaren Verhaltens Brauns gebildet. Der Angeklagte sei von Richter Wenzler etwa als „charismatisch, manipulativ und chaotisch“ bezeichnet worden.
Der Chaos-Vorwurf in der Buchführung könne sich auch nicht nur auf die IU beschränken. Der Steuerfahnder Michael Musch betonte als Zeuge, die gesamte Buchhaltung des Klinikums habe nicht den Anforderungen genügt – für Theumer und Linder ein Grund, das Zahlenwerk als irrelevant darzustellen, auf dem keine Anlage basieren könne. Wichtig erscheint ihnen, darzustellen, unter welchem Druck die Verantwortlichen im Klinikum standen, weil die Stadt als Trägerin auf die Senkung des Defizits drang.
Das soll vor allem Ex-Finanz- und Krankenhausbürgermeister Michael Föll bezeugen, der die Daumenschrauben höchstpersönlich angezogen habe und dem man monatlich aktuelle Zahlen habe liefern müssen. Er könne auch bestätigen, dass es den Entscheidungsträgern egal gewesen sei, wie die Defizite gemindert wurden.
Ex-Staatsminister Murawski könnte „aus eigener Anschauung und Tätigkeit“ etwas zu den damaligen finanziellen Verhältnissen beitragen, heißt es im Antrag. Als „Begründer der Aktivitäten zur Akquise von ausländischen Patienten“ könne er – kurzzeitig sogar Interims-Geschäftsführer – bestätigen, dass es nur ums Geldverdienen gegangen sei und beschreiben, wie chaotisch es bereits zu den Anfangszeiten der IU zugegangen sei. Für die Beurteilung einer Schuld von Braun sei das „entscheidungserheblich“.