Er betonte, es habe ihm während der zehnjährigen Verfahrensdauer infolge von Kündigung und Untersuchungshaft privat und beruflich den Boden unter den Füßen weggezogen. Das droht ihm nun erneut, sollte die 20. Strafkammer am Donnerstag der Staatsanwaltschaft folgen, die drei Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Betrugs und Untreue gefordert hat. Verteidiger Frank Theumer sagte im Plädoyer, sein Mandant sei wegen „suizidaler Tendenzen“ in Behandlung.
Braun sollte das Defizit verringern
Der 60-jährige Angeklagte hat sich in all den Jahren einen kritischen Blick auf das Klinikum bewahrt. 2005 war er ohne Vorkenntnisse angetreten, dem Wunsch von Politik und Krankenhausverwaltung nachzukommen, mit der Akquise ausländischer Privatpatienten das Defizit der Klinik zu reduzieren. Dass sich seit Beginn der Ermittlungen das vom Rechnungsprüfungsamt erfundene „Narrativ des Manipulators“ halte, überrascht Braun: „Alle hätten alles wissen können, wenn sie meine Infos gelesen hätten.“
Es sei seinen Vorgesetzten aber stets nur darum gegangen, dass er Einnahmen generiere – „egal wie“. Er erinnerte zudem an Aussagen des Steuerfahnders Musch, der die „komplette schlampige Buchführung des Klinikums für unbrauchbar erklärte“, und daran, dass Ex-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz nur mündliche Absprachen unter vier Augen getätigt habe. Unter ihm hätten „organisierte Verantwortungslosigkeit und Organisationsversagen“ geherrscht. Die Rathausspitze habe zugesehen und es unterlassen, den Gemeinderat zu unterrichten.
Stillschweigende Zustimmung erteilt?
Verteidiger Wolfgang Linder sieht anders als die Anklagevertretung keine strafrechtlich relevanten Verstöße. Er zerstreute die Zweifel an der Vertretungsbefugnis Brauns bei Vertragsunterzeichnungen und Nebenabreden. Schmitz habe stets stillschweigend zugestimmt. Streitfragen über die Wirksamkeit von Duldungs- und Anscheinsvollmachten oder Vertragsmängel wären vor einem Zivilgericht zu führen. Sämtliche Zahlungen an Vertragspartner, ob für Dienstleistungen oder Lobbyismus, seien rechtmäßig erfolgt.
Linder betonte wie Braun, dass die für das Strafmaß wesentlichen Fragen, wer überhaupt geschädigt worden sei und in welcher Höhe, nicht beantwortet seien. Dass die Kammer ein Sachverständigengutachten dazu abgelehnt hat, dürfte als Revisionsgrund angeführt werden. Bis heute gibt es auch keine Rückforderungsprozesse.
Wer hat unterm Strich Verlust gemacht?
Die Verteidigung sieht den libyschen Kostenträger nach der Behandlung und Betreuung von 372 Kriegsversehrten 2013 bis 2015 nicht als Geschädigten, sondern in der Gewinnzone. Und auch das Klinikum sei wegen der Zahlung seiner Haftpflichtversicherung von zehn Millionen Euro im grünen Bereich.
Das kuwaitische Gesundheitsministerium hatte dafür, dass Ärzte im Al-Razi-Krankenhaus operierten, 20 Millionen Euro an das Klinikum überwiesen. Die Ausgaben – für die Anklage sind das Schmiergeldzahlungen und rechtsgrundlose Zuwendungen – belaufen sich auf 12,4 Millionen Euro.
Bewährungsstrafe gefordert
Rechtsanwalt Theumer erinnerte daran, man habe Braun als „Retter des Klinikums“ gefeiert. Allen sei egal gewesen, ob dafür jemand außer der Reihe bezahlt worden sei. Später habe „keiner mehr etwas unterschrieben oder gewusst haben wollen“. Er zeichnete von Braun ein Bild des vom Erfolg beseelten und von Selbstüberschätzung getriebenen „Machers“, hob zudem dessen starke Aussagebereitschaft hervor: Ohne diese hätte es „keine Anklagen und keine Urteile gegeben“. Sein Mandant habe bereits genug gelitten. Ihn ins Gefängnis zu schicken, wäre „ein falsches Signal an alle Aufklärer“. Er fordert deshalb nur eine Bewährungsstrafe.
Die Projekte Libyen und Kuwait haben für viele juristische Folgen
Libyen
Es wurden 372 Personen, die einer Bürgerkriegsmiliz aus der libyschen Stadt Misrata angehörten, 2013 bis 2015 als Kriegsverletzte nach Deutschland gebracht und im Klinikum Stuttgart und an anderen Standorten medizinisch behandelt. Hierfür hat das Gesundheitsministerium der libyschen Übergangsregierung 18,9 Millionen Euro als Vorkasse über ihre Botschaft überwiesen. Abteilungsleiter Andreas Braun soll zwei Vermittlern und dem Chef des Komitees dafür Provisionen bezahlt und zudem nicht vereinbarte Ausgaben für Kost und Logis der meist ambulant behandelten und in Hotels logierenden Patienten genehmigt haben. Im Gegenzug hat das Klinikum um 6,3 Millionen Euro überhöhte Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
Kuwait
Beim Kuwait-Projekt ging es um die Entsendung von regelmäßig fünf Orthopäden des Klinikums an das AI Razi-Krankenhaus für 46,2 Millionen Euro, wobei von Anfang klar gewesen sein soll, dass das Klinikum das Personal für die Zeit zwischen 2014 und 2016 gar nicht zur Verfügung stellen konnte. Das bestreitet Braun jedoch und verweist auf Aussagen eines Chefarztes. Verschiedene Dienstleister wurden für offenbar identische Handlungen honoriert, bedeutend ist vor allem die Zahlung von 7,6 Millionen Euro an die Firma Aryak.
Urteile
Im April waren die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte, die für das Controlling im Klinikum zuständig waren, gegen Zahlung einer Geldauflage von 20 000 und 10 000 Euro beendet. Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen von Braun erhielten wegen Beihilfe zur Untreue Bewährungsstrafen von zwölf und 16 Monaten und jeweils 5000 Euro Geldstrafe. Zwei Patientenvermittler hatten bereits 2022 Haftstrafen von bis zu fünf Jahren erhalten.
Anklagen
Das Landgericht hat auch die Anklage gegen den damaligen alleinigen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz zugelassen. Ihm werden versuchter Betrug, Betrug und Untreue bei beiden Projekten vorgeworfen. Gleiches gilt für die ehemaligen Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf. Der Untreue-Vorwurf gegen den ehemaligen Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle zu Libyen und Kuwait beruht indes nur auf Unterlassen. Zudem stehen noch drei weitere Verfahren gegen ehemalige Dienstleister aus, die im ersten Prozess – damals wegen der strengen Schutzmaßnahmen wegen Corona – abgetrennt wurden. Sie werden beschuldigt, dem geständigen Andreas Braun gegen Scheinrechnungen geldwerte Vorteile (Gesamthöhe etwa 60 000 Euro) verschafft zu haben.