Die Beteiligten an den Verfahren um Abrechnungsbetrug bei der Behandlung libyscher Kriegsversehrter am Klinikum Stuttgart und um Schmiergeldzahlungen bei einem Beratungsprojekt in Kuwait befinden sich nun schon seit zehn Jahren auf einer langen Zeitschiene ohne festgelegtes Ziel: 2013 waren die ersten Verletzten aus dem Bürgerkriegsland eingeflogen worden, 2015 wurden die Betrügereien aufgedeckt, 2018 hat man bundesweit Razzien bei 20 Verdächtigen vorgenommen – darunter der Klinikum-Chef, die Ärztlichen Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter und externe Dienstleister. Im vergangenen Jahr wurde dann gegen die ersten drei Männer verhandelt. Nun ist das Premieren-Urteil rechtskräftig, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Verurteilten als unbegründet verworfen.
Drei weitere Angeklagte warten immer noch auf ihre Verhandlung vor der 20. Strafkammer des Landgerichts; ihre Fälle waren im März 2022 aus Gründen der Prozessökonomie abgetrennt worden. Grund dafür, dass sich das Gericht jahrelang Zeit lässt, diese Verfahren zum bekannten Sachverhalt zu verhandeln, ist simpel: Eilbedürftigere würden eben vorrangig behandelt, sagte ein Gerichtssprecher. Einen konkreten Zeitrahmen könne er nicht nennen. Ansonsten seien derzeit keine weiteren Anklagen aus dem Ermittlungskomplex am Landgericht anhängig. Das kann sich ändern: Es sei „alsbald ein Verfahrensabschluss zu erwarten“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Das ist bei dieser Behörde allerdings relativ, denn vor Ablauf von sechs bis acht Wochen sei noch kein neuer Sachstand zu erwarten.
Gegen wen wurde verhandelt? Drei Patientenbetreuer, Deutsche mit palästinensischen Wurzeln, sollen sich bei der Vermittlung und Betreuung von 372 Kriegsversehrten nach Ansicht des Gerichts an den Zahlungen aus Libyen für die Behandlungen bereichert haben. Das trifft allerdings auch auf das Klinikum zu, das der libyschen Botschaft völlig überhöhte Patientenabrechnungen präsentiert hat. Es gibt also mehrere Schädiger – aber keinen wirklich Geschädigten: da die überwiesenen 19 Millionen Euro aus unbekannten, womöglich dubiosen Quellen in Libyen stammen, gibt es bis heute von dort keine Rückzahlungsforderung.
Welche Strafen gab es? Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde gegen die Zahlung von 100 000 Euro Geldauflage eingestellt. Die beiden anderen erhielten dagegen Haft- und Geldstrafen wegen Anstiftung zur Untreue und versuchten Betrugs. Der erste erhielt fünf Jahre und zog seine Revision kürzlich zurück; die Freilassung nach zwei Dritteln der Haftzeit wurde ihm verwehrt, dagegen läuft aktuell die Berufung. Der zweite erhielt drei Jahre. Seine Revision hat der BGH am 10. Januar verworfen, er muss jetzt ins Gefängnis. Für wie lange und ob nur zum Übernachten, wird sich weisen. Für das Trio ist der Fall abgeschlossen – der Skandal ist aber noch längst nicht vollständig aufgeklärt. Zum zehnjährigen Jubiläum der Ankunft der ersten 131 libyschen Kriegsverletzten am 23. Juli 2013, mit der das Unheil für viele etablierte Beschäftigte im Klinikum und im Stuttgarter Rathaus seinen Lauf nahm, sind jedenfalls keine weiteren Urteile zu erwarten. Die Anklagen gegen die drei Personen, gegen die als Nächstes verhandelt wird, stehen im Zusammenhang mit überhöhten Behandlungsabrechnungen und der Erschleichung von Provisionen ohne Gegenleistung. Die Repräsentanten des Klinikums zu dieser Zeit wurden zwar umfangreich befragt, mussten Hausdurchsuchungen, Abmahnungen und Kündigungen hinnehmen, ansonsten hat man von ihnen seit Jahren nichts gehört.
Und was ist mit Kuwait? Die 20. Strafkammer unter der Leitung des Vorsitzenden Hans-Jürgen Wenzler hat viele Terabyte Beweismaterial gesichtet, viele Zeugen befragt und so den Fall „Libyen“ durchdrungen. Sie ist damit untrennbar mit dem Klinikum-Skandal verbunden. Und sie muss sich deshalb auch mit dem zweiten umstrittenen Geschäft befassen, das in Stuttgart aus dem Ruder gelaufen war und wofür zum Großteil dieselben handelnden Personen ins Visier der Fahnder geraten sind. Im Februar 2014 wurde ein Vertrag mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium zur Verbesserung der medizinischen Leistungen des Al Razi Krankenhauses für Orthopädie geschlossen. Das Klinikum verpflichtete sich für eine Summe von 46 Millionen Euro, über drei Jahre mindestens fünf erfahrene Orthopäden aus dem eigenen Haus zu entsenden, um Patienten zu behandeln und die dortigen Ärzte zu beraten. In Stuttgart fragte man sich später, was diese Vereinbarung überhaupt wert war bei einem Umfang von 46,2 Millionen Euro, wovon lediglich 16,4 Millionen Euro beim Klinikum verblieben wären. 25,2 Millionen Euro sollten an diverse Berater gehen, allein 12,6 Millionen an die kuwaitische Firma Aryak, die durch die Gabe von Bakschisch die Verwaltungsvorgänge beschleunigen sollte.
Was ging in Kuwait vor sich? Beschleunigen und vertuschen trifft es wohl besser. Denn obwohl das Klinikum von Anfang an Probleme hatte, die erforderliche Anzahl von Medizinern zu entsenden, verzichtete das kuwaitische Gesundheitsministerium im ersten Jahr darauf, die Zahlungen zu kürzen. Mittlerweile weiß man auch, warum: Die mit der Leistungskontrolle betrauten hochrangigen Beamten Khaled S. und Mahmoud H. warteten erst gar nicht den Bericht des eigens eingerichteten Untersuchungsausschusses ab, sondern veranlassten die Auszahlung ohne Prüfung. Später fälschten sie noch ein Sitzungsprotokoll.
Dafür floss Bakschisch von umgerechnet knapp eine Million Euro, das sie offenbar von einer Tochterfirma des Klinikumspartners Aryak mit der Drohung erpressten, andernfalls fließe gar kein Geld ins Abendland. Das kam sie teuer zu stehen. Während der Schmiergeldzahler straffrei davonkam, hat man die beiden Beschuldigten mit je sieben Jahren Haft bestraft – inklusive Zwangsarbeit. Sie wurden zudem aus dem Staatsdienst entlassen und dürfen in keinem öffentlichen Amt mehr arbeiten. Außerdem erhielten sie eine Geldstrafe in Höhe von fast zehn Millionen Euro – das Doppelte des zuviel ans Klinikum überwiesenen Betrags.