Die Debatte über die Klinikums-Affäre ist in den Ausschuss verschoben worden. Das ärgert AfD-Stadtat Heinrich Fiechtner. Er kann noch nicht zurücktreten.

Stuttgart - Der rücktrittswillige AfD-Stadtrat Heinrich Fiechtner wird wohl länger als gedacht Mitglied des Gemeinderats bleiben. Die Ratsmehrheit hat am Donnerstag seiner Forderung nach ausführlicher Debatte seiner sechsseitigen Anfrage zu den umstrittenen Projekten der Internationalen Abteilung des Klinikums mit Libyen und Kuwait sowie zu den aktuellen Brandschutzproblemen eine Absage erteilt und das Thema in den Krankenhausausschuss verschoben. Das kann dauern. Behandelt werden dann aber auch zwei Anträge von SPD/FDP, die sich in erster Linie um die Frage dreht, warum mit dem Leiter der Internationalen Abteilung, Andreas Braun, und der Direktorin für Finanzen und Controlling, Antje Groß, zwei Angestellten fristlos gekündigt werden sollte, nicht aber dem allein verantwortlichen Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz.Gleich zwei Arbeitsrichter hatten zuletzt bei den Verhandlungen mit Braun und Groß deutlich gemacht, dass vom 18. Dezember 2015 an mit der Veröffentlichung eines Berichts der städtischen Rechnungsprüfer die Gelegenheit dazu bestanden hätte, sich rasch von Schmitz zu trennen. Stattdessen erfolgte dies erst vier Monate später, allerdings nicht fristlos, sondern in bestem Einvernehmen und mit einer großzügigen Versorgung bis zum Lebensende.

 

Fristlose Kündigung von Schmitz abgelehnt

Krankenhausbürgermeister Michael Föll (CDU) hat gegenüber unserer Zeitung betont, die Fälle seien nicht vergleichbar. Gemeinsam mit den städtischen Arbeitsrechtsexperten und der Kanzlei Menold Bezler habe man „aus unterschiedlichen Gründen der zeitnahen Auflösung des Vertrags den Vorzug gegenüber einer fristlosen Kündigung gegeben“. Ein Motiv sei gewesen, „zügig eine umfassende Aufklärung und einen personellen Neuanfang zu gewährleisten“. Die Stadt vertritt aber ohnehin die Meinung, die Beweislage hätte damals nicht ausgereicht, um Schmitz zu feuern. Das haben die Arbeitsrichter in den Verhandlungen gegen Braun und Groß anders gesehen und wegen Verstoßes gegen die Zwei-Wochen-Frist deren erst mit mehrmonatiger Verspätung ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen für unwirksam erklärt. Der Stadt wird vorgeworfen, die Ermittlungen nicht mit der nötigen Eile vorangetrieben zu haben. Vor Gericht wurde das mit der Blockade eigener Recherchen durch die Staatsanwaltschaft begründet. Auf Interesse im Gemeinderat und bei den gekündigten Beschäftigten stieß deshalb das Dementi der Anklagevertreter, es wäre der Stadt unbenommen gewesen, Untersuchungen vorzunehmen. Man habe damals davon nichts gewusst.