Der Ausschuss zur Akteneinsicht wollte den Ex-Abteilungsleiter befragen. Nun wird vor dem Landesarbeitsgericht über seine fristlose Kündigung verhandelt.

Stuttgart - Der für die Misswirtschaft im Klinikum Stuttgart mitverantwortlich gemachte Ex-Abteilungsleiter Andreas Braun darf nicht vor dem Ausschuss zur Akteneinsicht Rede und Antwort stehen. Dessen Aufgabe sei es, Akten der Verwaltung zu sichten und dem Gemeinderat zu berichten, so Stadtsprecher Sven Matis. Diese Regelung sei nicht zu vergleichen mit jenen zu Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Um die Aufklärung zu forcieren, fordert SÖS/Linke-plus, dass dem Ausschuss der elektronische Schriftverkehr rund um die Themen Auslandsabteilung und Kuwait-Vertrag zwischen OB Fritz Kuhn und den Bürgermeistern Werner Wölfle (beide Grüne) und Michael Föll (CDU) zugänglich gemacht wird. Von Wölfle wird noch eine dienstliche Erklärung über seinen Kenntnisstand zum umstrittenen Kuwait-Vertrag erwartet.

 

Braun wird zum Privatgespräch gebeten

SPD-Fraktionschef Martin Körner sieht das Verbot, Braun zu befragen, gelassen. Mit den Kollegen werde er sich dann eben um ein privates Treffen bemühen. Braun saß zwischen Mai und September 2018 wegen Betrugsverdachts fünf Monate in Untersuchungshaft. Er räumt geringe Verfehlungen ein, betont aber stets, die kritikwürdigen Projekte mit Libyen und Kuwait nur mit Billigung und Kenntnis seiner Vorgesetzten vorangetrieben zu haben. Nicht unerwähnt bleibt, dass Ex-OB Wolfgang Schuster (CDU) und Ex-Krankenhausbürgermeister Klaus-Peter Murawski (Grüne) die Anbahnung des Kuwaitprojekts gefördert hätten, obwohl schon 2011 Geschäfte mit arabischen Partnern als risikobehaftet galten.

Andreas Braun bekommt dennoch eine Bühne, sogar eine öffentliche, und zwar am Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht. Die Stadt hat Berufung gegen die Entscheidung der ersten Instanz eingelegt, in der die fristlose Kündigung vom März 2017 für unwirksam erklärt worden war. Das Gericht argumentierte, die Stadt habe die dafür geltende Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen. Die interne Ermittlung sei nicht mit der gebotenen Eile betrieben worden. Die Stadt verweist nun auf neue, erst später bekannt gewordene Kündigungsgründe. Die ordentliche Kündigung hatte Braun akzeptiert.

Bei Braun und Schmitz die Frist versäumt

Die Verhandlung verheißt Spannung, hat doch der Ausschuss zur Akteneinsicht auch Interessantes zur Kündigungsproblematik entdeckt. Das geschah zwar im Zusammenhang mit der Trennung von Ex-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz – bei ihm gilt es zu klären, warum ihm nicht innerhalb der Frist gekündigt wurde; die Umstände sind aber dieselben wie bei Braun und Finanzchefin Antje Groß, die später gefeuert worden waren. Der Ausschuss kommt nach Informationen unserer Zeitung zum Schluss, dass die Rathausspitze die Frist verschlafen hat. Darauf hat die Kanzlei Menold Bezler die Stadt schon Anfang 2016, also noch vor der Abfindungsverhandlung mit Schmitz und den beiden Kündigungen, aufmerksam gemacht. Bis heute wird die vom Rat kritisierte Vereinbarung mit dem Ex-Geschäftsführer mit etwaigen Prozessrisiken begründet.

Eine Entlassung muss also innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden. Die Uhr tickt, sobald der kündigungsberechtigte Gemeinderat Kenntnis von den Gründen erlangt hat. Das Gremium wurde aber erst nach Monaten informiert. Kuhn und Föll behaupten, die Ermittler hätten Ende 2015 untersagt, das vom Rechnungsprüfungsamt zusammengetragene belastende Material weiterzugeben. Das liest sich im Schriftverkehr allerdings anders, weshalb die Erkenntnisse im Fall Schmitz am Dienstag auch Braun helfen.