Eva Golzke ist von der noch immer andauernden Medikamentenknappheit in Deutschland doppelt betroffen. Die 35-jährige Inhaberin der Charlottenapotheke am Olgaeck in Stuttgart ist selbst Mutter von drei Kindern und versteht Eltern, die sich um ihr krankes Kinder sorgen und Probleme haben, Medizin zu finden, wie das aktuell oft der Fall ist. Sie befindet sich gleichzeitig in der privilegierten Lage, ihnen durch ihre Arbeit eine Lösung anbieten zu können. Über den Winter habe sie oft Eltern erlebt, die mehrere Apotheken abgeklappert hätten, um letztendlich bei ihr das gesuchte Mittel für ihre Kinder zu finden. „Wir haben uns inzwischen ausgeholfen und sind eine der wenigen Apotheken in Stuttgart, die Antibiotika-Saft für Kinder selbst herstellen“, sagt sie.
Dass dieser Vorgang ohne Absprache mit einem Arzt und bürokratische Umwege für Eva Golzke ablaufen kann, ist nicht selbstverständlich. Vielmehr wird der legale Rahmen über die sogenannte Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geschaffen, die vor drei Jahren in Kraft getreten ist. Sinn war es, im Rahmen von Corona Kontakte zu vermeiden und daher Hürden abzubauen.
Apothekerverband prophezeit Versorgungschaos
Die Nachfrage nach Medikamenten ist aktuell nicht so hoch wie im Dezember, als eine Grippewelle durchs Land ging und eine besorgniserregende Versorgungsknappheit einen Höhepunkt erreicht hatte; dennoch schlagen Apothekerverbände für den Frühling wieder Alarm. Die Corona-Verordnung, die ihnen die Arbeit erleichtert hatte, sollte im April offiziell auslaufen. Sie wird jedoch wohl bis Ende Juli verlängert. Die Lieferengpässe der Medikamente, die aus China und Indien importiert werden, bestehen nach wie vor. Bei einer Pressekonferenz diese Woche warb die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Gabriele Regina Overwiening für Aufmerksamkeit für die Notlage und kündigte an, dass in den nächsten Wochen das „größte Versorgungschaos in der Geschichte der Bundesrepublik“ bevorstehe.
Die Aussage wird von Johannes Bauernfeind, dem Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, kritisiert. „Die Äußerung der ABDA schüren Verunsicherung und Ängste bei den Patientinnen und Patienten und sind weder gerechtfertigt noch zielführend“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. Eine dramatische Entwicklung für die Zeit nach Ostern scheint tatsächlich zunächst abgewendet worden zu sein. So schildert es auch Frank Eickmann vom Landesapothekenverband Baden-Württemberg. Das liege zum einen daran, dass über Umwege eine Verlängerung der bisherigen Regelung möglich sei.
„Ohrfeige für Apotheker“
Der andere Grund ist der Referentenentwurf eines neuen Gesetzes aus Karl Lauterbachs Ministerium mit dem Namen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, das aktuell intensiv besprochen und kritisiert wird. Das Gesetz soll dauerhaft regeln, wie in der Notlage die Arbeit unter anderem in den Apotheken vereinfacht werden kann. Auch hier zeigen die Apotheken ihren Unmut deutlich. „Das neue Gesetz ist eine Ohrfeige für die Apotheker, weil es nicht die tagesaktuelle Situation widerspiegelt“, sagt Eickmann. Das Problem sei, dass sich das neue Gesetz zu sehr auf die sogenannte BfArM-Liste versteife. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Medikamente, bei denen eine Knappheit besteht. „Die Säfte für Kinder sind auf dieser Liste jedoch gar nicht vertreten“, sagt Eickmann. Zudem erhielten die Apotheker kaum Kompensation für die Mehrarbeit, die sie bei der Suche nach alternativen Medikamenten aufwenden müssten.
Was die Krankenkassen wiederum kritisieren, ist die künftige Regelung bei den sogenannten Festbetragsgrenzen, die die Höchstbeträge festlegen, die die Krankenkassen für die Erstattung von Arzneimittel bezahlen. Damit die Patienten nicht die Differenzen bei Medikamenten selbst zahlen müssen, bei denen der Preis über der Festbetragsgrenze liegt, wurde diese Grenze hochgesetzt.
Frage nach Festbetragsgrenzen
Hierin sieht wiederum die Krankenkasse ein Problem. Es würde die globalen Probleme mit Lieferengpässen nicht lösen, so Bauernfeind von der AOK. Bisher konnten die Krankenkassen mit Medikamentenherstellern individuelle Rabattverträge aushandeln und so einen Einfluss auf den Preis und den Markt haben. Nun befürchten sie, dass ihnen diese Verhandlungsposition genommen werden könnte und ein höherer finanzieller Aufwand entstehen könnte, wenn die Festbetragsgrenze erhöht wird. Sinnvoller sei, sowohl Krankenhäuser als auch Apotheken und Hersteller zu verpflichten, größere Vorräte anzulegen, so die AOK Baden-Württemberg.
Bis es zu einem beschlossenen Gesetz kommt, können noch Monate vergehen. Bis dahin muss auch die Stuttgarter Apothekerin Eva Golzke durchhalten. Bis zu einer Stunde kann es dauern, Tabletten, die eigentlich für Erwachsene sind, zu mörsern und so zu präparieren, dass sie als Saft für Kinder geeignet sind. Auf Vorrat kann sie aufgrund der geringen Haltbarkeit nicht produzieren. So bleibt es der Arbeit von Apothekerinnen wie ihr zu verdanken, wenn die Kranken doch noch mit Medikamenten versorgt werden können. Mit neuem Gesetz oder ohne.