Beim Thema Rente ist bis jetzt nur eines klar: der Name Zuschussrente hat keinen Bestand. Unter diesen Arbeitstitel hatte Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihr Lieblingsvorhaben gestellt: eine Rentenaufstockung für Menschen, die über Jahrzehnte hinweg im Beruf gestanden und nur wenig verdient haben. Die Koalition will stattdessen eine „Lebensleistungsrente“ einführen. Wie die aussieht, darüber wird aber noch gestritten.

 

Bis jetzt stehen lediglich Umrisse der neuen Sozialleistung, die aus Steuereinnahmen finanziert werden soll, fest. Der frühere Plan der Ministerin, wonach mit dem Geld der übrigen Beitragszahler niedrige Renten aufgestockt werden, ist vom Tisch. Ungeklärt ist noch, wie hoch die neue Rentenleistung ausfällt. Die Koalition hat sich nur vage festgelegt. Die Renten von Niedrigverdienern werden so aufgewertet, dass sie „knapp oberhalb der Grundsicherung“ liegen, lautet der Beschluss der Koalition. Über diese Formulierung wird heftig debattiert. Die FDP vertritt die Meinung, es werde nur einen bescheidenen Aufschlag von zehn bis 15 Euro pro Monat zur Grundsicherung geben. Zurzeit liegt die Grundsicherung im Alter im Schnitt bei 688 Euro monatlich. Dazu käme dann der Zuschlag. In jedem Fall soll verhindert werden, dass langjährig Beschäftigte mit geringem Einkommen im Alter zum Grundsicherungsamt gehen müssen.

Von der Leyens „Zuschussrente“ ist vom Tisch

Von der Leyen nährt weiterhin die Hoffnung, dass am Ende sogar noch höhere Leistungen winken. Ihr Argument lautet: Die neue Rente muss so hoch sein, dass sie überall in Deutschland über der staatlichen Grundsicherung liegt. Die Ministerin will erreichen, dass die neue Rente über den örtlichen Grundsicherungssätzen in reichen Städten liegt. In Wiesbaden und Düsseldorf liegt die Grundsicherung schon bei mehr als 800 Euro monatlich. Daran soll sich die neue Leistung orientieren und nahe an 850 Euro liegen, die von der Leyen einst als Zuschussrente ins Gespräch brachte.

Die Hürden für die neue Rente sind auf jeden Fall hoch. Sie gibt es für Niedrigverdiener, die mindestens 40 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt und privat vorgesorgt haben. Einig scheinen sich die Koalitionäre zu sein, dass Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Schwierig wird es, bis 2014 eine „schwarze Null“ zu erreichen. Schäuble bleibt hier vorsichtig und brachte Rösler dazu, seine Behauptungen wieder abzuschwächen. Nach dem jüngsten Beschluss der Koalitionsspitzen soll bis 2014 „ein Bundeshaushalt ohne strukturelles Defizit“ aufgestellt werden. Das bedeutet gleichwohl, dass die geplante Neuverschuldung bei rund 13 Milliarden Euro liegt.

Mit einer Reihe von Buchungstricks will Schwarz-Gelb 2014 wenigstens die „strukturelle Null“ erreichen. Dazu wird die staatseigene Bank KfW verpflichtet, künftig an den Bund Dividenden von ungefähr einer Milliarde Euro jährlich auszuschütten. Weitere Maßnahmen sind geplant. So entsteht ein neuer Verschiebebahnhof.

Die Praxisgebühr für die FDP

Nun entfällt sie, die Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal – wobei es überrascht, dass sie acht Jahre lang Bestand hatte. Immerhin war sie schon zu ihrer Einführung umstritten. Zudem hatte sich zuletzt eine parteienübergreifende Allianz inklusive Ärzteverbänden gebildet, die das Ende der Gebühr verlangte. Nur die Union leistete lange hartnäckigen Widerstand. Und noch am Sonntag schlugen die Vertreter von CDU und CSU vor, nicht die Gebühr zu kippen, sondern den Beitrag der Kassenmitglieder um 0,3 Prozentpunkte – das entspricht drei Milliarden Euro im Jahr – zu senken.

Damit wären die Versicherten sogar kräftiger entlastet worden, als es bei der Streichung der Gebühr der Fall ist, denn sie bringt den Krankenkassen zwei Milliarden Euro ein. Allerdings hatte die FDP das Aus der Gebühr so sehr zu ihrem Anliegen gemacht, dass es für sie ein enormer Gesichtsverlust geworden wäre, die Forderung aufzugeben. Schon am 9. November wird der Bundestag die Abschaffung beschließen, so dass die Gebühr ab 2013 entfällt. Was den Kassen dadurch an Einnahmen fehlt, bekommen sie vom Gesundheitsfonds, der aktuell einen Überschuss von zehn Milliarden Euro verbucht, ersetzt. Die Innenminister von Bund und Ländern müssen jetzt klären, ob der Beschluss auch für Beamte und Pensionäre gilt – ob ihnen erlassen wird, was sie als Pendant zur Praxisgebühr bezahlen müssen.

Das Betreuungsgeld für die CSU

Vor fast einem Jahr hatte die Koalition auf Drängen der CSU schon einmal beschlossen, ein Betreuungsgeld einzuführen. Seitdem wird um Details, Bedingungen und Kompensationsmaßnahmen geschachert. Union und FDP haben sich jetzt darauf verständigt, dass Eltern, die ihre Kinder unter drei selbst betreuen, vom 1. August kommenden Jahres an 100 Euro im Monat erhalten sollen. Ein Jahr später gibt es 150 Euro pro Kind.

Um Bedenken der FDP und unionsinterner Kritiker auszuräumen, wurde vereinbart, dass die betroffenen Familien statt Bargeld auch einen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge in Anspruch nehmen können. In diesem Falle würden sie sogar zusätzlich einen Bonus von 15 Euro im Monat erhalten. Eine weitere Alternative sieht vor, das Betreuungsgeld plus ebenfalls 15 Euro Bonus auf die hohe Kante zu legen. Bildungssparen nennt sich das.

Die Koalition will darauf verzichten, den Besuch sämtlicher Vorsorgeuntersuchungen als Bedingung für das Betreuungsgeld festzuschreiben. Umstritten ist das Mitspracherecht des Bundesrats. Die Koalition wolle versuchen, das Betreuungsgeld „in zustimmungsfreier Weise“ zu regeln, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Da schwingt die Furcht mit, die Länderkammer könne die neue Sozialleistung noch blockieren. SPD und Grüne haben vorsorglich schon mit Verfassungsbeschwerde gedroht.

Ein Rentenplus für Wenige

Beim Thema Rente ist bis jetzt nur eines klar: der Name Zuschussrente hat keinen Bestand. Unter diesen Arbeitstitel hatte Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihr Lieblingsvorhaben gestellt: eine Rentenaufstockung für Menschen, die über Jahrzehnte hinweg im Beruf gestanden und nur wenig verdient haben. Die Koalition will stattdessen eine „Lebensleistungsrente“ einführen. Wie die aussieht, darüber wird aber noch gestritten.

Bis jetzt stehen lediglich Umrisse der neuen Sozialleistung, die aus Steuereinnahmen finanziert werden soll, fest. Der frühere Plan der Ministerin, wonach mit dem Geld der übrigen Beitragszahler niedrige Renten aufgestockt werden, ist vom Tisch. Ungeklärt ist noch, wie hoch die neue Rentenleistung ausfällt. Die Koalition hat sich nur vage festgelegt. Die Renten von Niedrigverdienern werden so aufgewertet, dass sie „knapp oberhalb der Grundsicherung“ liegen, lautet der Beschluss der Koalition. Über diese Formulierung wird heftig debattiert. Die FDP vertritt die Meinung, es werde nur einen bescheidenen Aufschlag von zehn bis 15 Euro pro Monat zur Grundsicherung geben. Zurzeit liegt die Grundsicherung im Alter im Schnitt bei 688 Euro monatlich. Dazu käme dann der Zuschlag. In jedem Fall soll verhindert werden, dass langjährig Beschäftigte mit geringem Einkommen im Alter zum Grundsicherungsamt gehen müssen.

Von der Leyens „Zuschussrente“ ist vom Tisch

Von der Leyen nährt weiterhin die Hoffnung, dass am Ende sogar noch höhere Leistungen winken. Ihr Argument lautet: Die neue Rente muss so hoch sein, dass sie überall in Deutschland über der staatlichen Grundsicherung liegt. Die Ministerin will erreichen, dass die neue Rente über den örtlichen Grundsicherungssätzen in reichen Städten liegt. In Wiesbaden und Düsseldorf liegt die Grundsicherung schon bei mehr als 800 Euro monatlich. Daran soll sich die neue Leistung orientieren und nahe an 850 Euro liegen, die von der Leyen einst als Zuschussrente ins Gespräch brachte.

Die Hürden für die neue Rente sind auf jeden Fall hoch. Sie gibt es für Niedrigverdiener, die mindestens 40 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt und privat vorgesorgt haben. Einig scheinen sich die Koalitionäre zu sein, dass Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Im Bundesrat droht Schwarz-Gelb bei der Rente kein Widerstand – doch die Koalition muss sich zunächst untereinander verständigen. Wer sich durchsetzt, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren.