Deutschland steht am Pranger: Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weigert sich, die Datenspeicherung zu regeln. Das bringt die CDU in Wallung

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Das Kürzel 2006/24/EG steht für einen Dauerkonflikt in der schwarz-gelben Koalition. Vielleicht wird er sie sogar überdauern. Unter der Signatur hat die EU-Kommission ihre umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verbucht. Wie die Ziffernfolge vermuten lässt, ist das Papier schon einige Jahre alt. Deutschland ist einer der letzten Staaten, in denen die Vorgabe aus Brüssel noch keine Rechtskraft erlangt hat. Dagegen sträubt sich vor allem die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Bundesregierung droht deshalb eine Millionenstrafe.

 

Worum dreht sich der Streit?

Im Februar 2006 hatte der EU-Rat beschlossen, die nationalen Vorschriften zur Speicherung von Telekommunikationsdaten europaweit zu vereinheitlichen. Sicherheitsbehörden sollte bei Terrorverdacht und schweren Straftaten der Zugriff auf die Daten ermöglicht werden. Deutschland hat die EU-Richtlinie Ende 2007 umgesetzt. Das damalige Gesetz erlaubte es, sämtliche Verbindungsdaten für die Internetkommunikation, Telefon- und Handygespräche für sechs Monate zu speichern. Dagegen haben Tausende von Bürgern geklagt – auch die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger, die damals noch nicht der Regierung angehörte. Im März 2010 – die Liberale war inzwischen Bundesministerin – kippte das Verfassungsgericht die umstrittene Norm. Gerügt wurde nicht die Speicherung der Daten an sich, sondern die mangelhaften Sicherheitsauflagen und die unzureichenden Hürden für den Zugriff durch Polizei und Geheimdienste. Seit damals steht die Regierung in der Pflicht, ein neues Gesetz vorzulegen, das den Vorgaben aus Karlsruhe entspricht. Zuständig ist die Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Doch sie verweigert sich einer konsensfähigen Lösung. Da die Richtlinie 2006/24/EG deswegen bis heute nicht rechtsgültig umgesetzt ist, droht die EU-Kommission mit Sanktionen. Strafzahlungen stehen im Raum. Brüssel hat ein Ultimatum gesetzt.

Was will die FDP?

Die Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung generell für verfassungswidrig – obwohl die Karlsruher Richter das nicht so sehen. Leutheusser-Schnarrenberger macht sich für eine andere Methode stark. Diese läuft darauf hinaus, Daten erst dann zu speichern, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. „Quick Freeze“ heißt das in Fachkreisen: „schnelles Einfrieren“. Sicherheitsexperten versprechen sich davon keinen Nutzen. Zudem würde dieses Verfahren den Vorgaben der EU-Richtlinie nicht genügen. „Quick Freeze ist völlig untauglich“, sagt der CDU-Innenexperte Clemens Binninger, „das hat inzwischen jeder eingesehen, nur die FDP nicht.“ Sein Kollege Wolfgang Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Innenausschusses, sagt: „Quick Freeze ist kein Ausweg, sondern ein Irrweg.“

Wo gibt es Kompromisslinien?

Die „anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten“, wie es im Juristendeutsch heißt, sei „nicht schlechthin unvereinbar“ mit dem Grundgesetz. So steht es im Urteil des Verfassungsgerichts. Die Richter haben Wegmarken gesetzt, die auf einen verfassungskonformen Kompromiss hinweisen. Der Gesetzgeber müsste die Sicherheit der gespeicherten Daten in ausreichendem Maße gewährleisten und den Zugriff strikt beschränken. Die Union wäre zu Zugeständnissen bereit. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat schon vor fast einem Jahr angeboten, die Speicherfrist auf drei Monate zu verkürzen – obwohl die Karlsruher Richter auch sechs Monate für verfassungsverträglich halten. Die Erfahrungen aus anderen EU-Ländern zeigen, dass drei Monate in den meisten Fällen ausreichen, um Tatverdächtige zu ermitteln. Im Karlsruher Urteil heißt es, die Nutzung solch heikler Daten sei nur verhältnismäßig, wenn ein begründeter Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Nachrichtendienste wie der Verfassungsschutz sollten nur zugreifen dürfen „bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ – oder wenn der Staat bedroht wäre. Die Daten könnten statt bei Telefongesellschaften auch unter staatlicher Obhut oder unter unabhängiger Kontrolle („Black Box“) gespeichert werden.

Wie geht es weiter?

„Frau Leutheusser-Schnarrenberger will überhaupt keinen Kompromiss“, unterstellt der CDU-Politiker Bosbach. Sie vertrete „dogmatische Standpunkte“. Die Ministerin verweist aber darauf, dass die EU selbst plane, ihre strittige Richtlinie zu aktualisieren. Deshalb sieht sie keinen Handlungsdruck. Wegen des Ultimatums warf sie Brüssel „Brachialgewalt“ vor. Die Richtlinie bezeichnete sie als „Auslaufmodell“. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Kommission wesentliche Rahmenbedingungen ändern wird. Im Moment sieht alles danach aus, als spiele die FDP weiter auf Zeit. Vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen Mitte Mai werden sich die Liberalen kaum bewegen – schon aus Furcht davor, Anhänger an die Piraten zu verlieren. Leutheusser-Schnarrenberger hat schon einmal bewiesen, dass ihr Prinzipientreue über alles geht – auch über ihr Amt: 1996 trat sie aus Protest gegen den Großen Lauschangriff von ihrem damaligen Ministerposten zurück. Wolfgang Bosbach glaubt aber: „Die Vorratsdatenspeicherung wird kommen – bleibt bloß die Frage, wie viele Gauner uns bis dahin noch durch die Lappen gehen.“