Der CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist für die Rezeptpflicht bei der Pille danach. Dagegen polemisiert die SPD. Beides hilft Frauen nicht. Eine Analyse von StZ-Autor Bernhard Walker.

Berlin - Schnell muss es gehen. Hatte ein Paar ungeschützten Sex, bleiben 72 Stunden – 72 Stunden, in denen die Frau die „Pille danach“ einnehmen sollte, wenn sie eine ungewollte Schwangerschaft verhindern will. Und eben weil die Zeit knapp bemessen ist, ist es falsch, dass Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) an der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ festhält. Gröhe meint, dass man beides betrachten müsse – das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ebenso wie ihre Gesundheit. Deshalb solle ein Arzt die Frau beraten und entscheiden, ob er ihr das Rezept für die „Pille danach“ ausstellt. Dieser Weg sei besser, als wenn ein Apotheker „im Notdienst an der Fensterklappe“ berate. Dass der Minister das Stichwort „Notdienst“ fallen lässt, kommt nicht von ungefähr. Wegen der 72 Stunden ist es häufig so, dass Frauen außerhalb der regulären Sprechstunden in eine Notaufnahme gehen oder den Bereitschaftsarzt aufsuchen. Dort allerdings treffen sie dann oft auf einen Mediziner, der kein Gynäkologe ist und sich deshalb mit den verschiedenen Wirkstoffen, die es bei der „Pille danach“ gibt, nicht auskennt. Gröhe sieht die Notfallberatung der Ärzte also arg rosig – und die Arbeit der Apotheker arg negativ. Die sind als studierte Pharmazeuten bei Medikamenten sehr wohl kundig. Und selbst wenn sie im Nacht- oder Sonntagsdienst zunächst nur die „Fensterklappe“ öffnen, hindert sie nichts daran, eine Patientin entweder dort zu beraten oder sie in die Apotheke hereinzubitten. Auch gilt es zu bedenken, dass der Wirkstoff Levonorgestrel – und nur bei ihm könnte Gröhe die Rezeptpflicht aufheben – seit Jahren ein bewährtes, sicheres Mittel ist. Millionen Frauen haben in den vergangenen Jahren mit dieser „Pille danach“ eine ungewollte Schwangerschaft verhindert. Deshalb gibt es in den meisten Staaten Arzneimittel mit Levonorgestrel ohne Rezept. Und deshalb treten die Weltgesundheitsorganisation, das Bundesinstitut für Arzneimittel und der Bundesrat dafür ein, auch in Deutschland die Rezeptpflicht zu streichen. Gröhe hingegen will den Frauen zwei Wege auferlegen – den zum Arzt und den zum Apotheker, was gerade im ländlichen Raum und am Wochenende einige Zeit kosten kann. Doch Zeit ist genau das, was im konkreten Fall knapp ausfällt: Die „Pille danach“ wirkt nur in den 72 Stunden nach dem ungeschützten Sex.

 

Medizinische Experten wollen die Rezeptpflicht streichen

Wie geht es also weiter? Da im schwarz-roten Koalitionsvertrag kein Wort zur „Pille danach“ steht, kann die SPD die Rezeptfreiheit nicht durchsetzen. Dass sich die SPD stattdessen auf Polemik verlegt und behauptet, Gröhe enthalte Frauen in Notlagen ihre Rechte vor, hilft auch nicht weiter. Der Minister selbst spricht davon, dass man die Debatte über die „Pille danach“ ohne Schaum vor dem Mund führen solle. Das klingt gut. Vielleicht kommen Gröhe und die CDU bei einer sachlich-unaufgeregten Abwägung noch zu der besseren Lösung – also dazu, die Rezeptpflicht zu streichen.