Beide Seiten stehen unter Druck. Am stärksten die Grünen, die beim Protest gegen Stuttgart 21 munter mitmischen. "Wenn die Koalition die Chance haben will, länger als fünf Jahre zu regieren, kann man Stuttgart 21 nicht bauen", sagt ein alter Fahrensmann der Partei. Schließlich steht die Partei im Wort, alles dafür zu tun, was in ihrer Macht steht, um das Infrastrukturprojekt zu verhindern. Allerdings steht die Partei auch im Wort, eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 abzuhalten. Die Grünen haben dieses Versprechen plakatiert, und sie haben es in den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz im Schlossgarten hineingeschrieben.

 

Grüne und SPD forderten in ihrer Beschlussempfehlung an den Landtag, "eine landesweite Volksabstimmung zur finanziellen Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Stuttgart/Ulm in die Wege zu leiten, weil diesem Projekt angesichts der tiefen Gräben in der Bevölkerung nur noch über eine solche Volksabstimmung die erforderliche Legitimation verschafft" werden könne. Davon rücken die Grünen jetzt ab. Angesichts des hohen Quorums, so sagt einer ihrer Strategen, könne eine Volksabstimmung keine "befriedende Wirkung" entfalten.

Eine Verfassungsänderung ist nicht möglich

Nach der Landesverfassung bedürfen die Stuttgart-21-Gegner nicht nur einer Mehrheit bei der Abstimmung. Sie müssen noch eine Hürde nehmen: Um zu obsiegen, benötigen die Gegner der Zustimmung eines Drittels der Wahlberechtigten - dieses Quorum liegt bei über 2,5 Millionen Stimmen. Die Grünen halten dies für nicht erreichbar. Und nicht nur sie.

"Das Quorum ist nur zur Verhinderung von Volksabstimmungen da", sagte der Schauspieler Walter Sittler am Rand der Pressekonferenz. Kretschmann versprach, der Begriff Volksabstimmung werde im Koalitionsvertrag auftauchen. Doch sollten die Kautelen in der Verfassung gesenkt werden. Ohne Absenkung des Quorums, so Kretschmann, wäre eine Volksabstimmung kein würdiges Verfahren und keinesfalls fair. Allerdings liegt eine Verfassungsänderung außerhalb der Reichweite von Grün-Rot. Dazu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Landtag.

Die Grünen rücken von der Volksabstimmung ab

Beide Seiten stehen unter Druck. Am stärksten die Grünen, die beim Protest gegen Stuttgart 21 munter mitmischen. "Wenn die Koalition die Chance haben will, länger als fünf Jahre zu regieren, kann man Stuttgart 21 nicht bauen", sagt ein alter Fahrensmann der Partei. Schließlich steht die Partei im Wort, alles dafür zu tun, was in ihrer Macht steht, um das Infrastrukturprojekt zu verhindern. Allerdings steht die Partei auch im Wort, eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 abzuhalten. Die Grünen haben dieses Versprechen plakatiert, und sie haben es in den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz im Schlossgarten hineingeschrieben.

Grüne und SPD forderten in ihrer Beschlussempfehlung an den Landtag, "eine landesweite Volksabstimmung zur finanziellen Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Stuttgart/Ulm in die Wege zu leiten, weil diesem Projekt angesichts der tiefen Gräben in der Bevölkerung nur noch über eine solche Volksabstimmung die erforderliche Legitimation verschafft" werden könne. Davon rücken die Grünen jetzt ab. Angesichts des hohen Quorums, so sagt einer ihrer Strategen, könne eine Volksabstimmung keine "befriedende Wirkung" entfalten.

Eine Verfassungsänderung ist nicht möglich

Nach der Landesverfassung bedürfen die Stuttgart-21-Gegner nicht nur einer Mehrheit bei der Abstimmung. Sie müssen noch eine Hürde nehmen: Um zu obsiegen, benötigen die Gegner der Zustimmung eines Drittels der Wahlberechtigten - dieses Quorum liegt bei über 2,5 Millionen Stimmen. Die Grünen halten dies für nicht erreichbar. Und nicht nur sie.

"Das Quorum ist nur zur Verhinderung von Volksabstimmungen da", sagte der Schauspieler Walter Sittler am Rand der Pressekonferenz. Kretschmann versprach, der Begriff Volksabstimmung werde im Koalitionsvertrag auftauchen. Doch sollten die Kautelen in der Verfassung gesenkt werden. Ohne Absenkung des Quorums, so Kretschmann, wäre eine Volksabstimmung kein würdiges Verfahren und keinesfalls fair. Allerdings liegt eine Verfassungsänderung außerhalb der Reichweite von Grün-Rot. Dazu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Landtag.

Die SPD ist bei Stuttgart 21 nach wie vor zerrissen

Im vergangenen Jahr hatten die Grünen gemeinsam mit der SPD im Parlament beantragt, das Quorum bei Volksentscheiden abzuschaffen. Die Regierungskoalition von CDU und FDP lehnte dies ab, erklärte sich aber bereit, das Quorum von einem Drittel auf 25 Prozent abzusenken. Dazu aber kam es nicht, weil SPD und Grüne den Vorschlag ablehnten. Auf weitere Verhandlungen wollten sich CDU und FDP nicht einlassen. Überlegungen, lediglich eine Volksbefragung zu Stuttgart 21 zu vereinbaren, an deren Ergebnis sich die künftige Landesregierung zu halten verspreche, lehnt SPD-Verhandlungsführer Schmid als verfassungsrechtlich problematisch ab.

Innerhalb der SPD pocht vor allem die Landtagsfraktion auf eine Volksabstimmung und das Eintreten für Stuttgart 21. In der Partei ist das Thema nach wie vor umstritten. Nach Zahlen des Umfrageinstituts Forsa sind in Stuttgart 52 Prozent der SPD-Anhänger für einen Umbau des Hauptbahnhofs, 41 Prozent sprechen sich dagegen aus. Bezogen auf das ganze Land verhält es sich umgekehrt. 36 Prozent der SPD-Anhänger plädieren für den Umbau, 50 Prozent sind dagegen. Auch die Sozialdemokraten stecken in einer Zwickmühle. Die SPD versteht sich traditionell als Infrastrukturpartei. Von Fraktionschef Claus Schmiedel ist der Satz überliefert: "Wo der Bagger steht, geht's uns gut." Weil er Arbeitsplätze bringt.

Im Fall des Baus bleibt Kretschmann nur eine Kehre

Zugleich pflegt die SPD-Basis ein Selbstverständnis, dass Sozialdemokraten dort nicht fehlen dürfen, wo Bürger in kritischer Absicht auf die Straße gehen. Die Grünen aber knabbern noch an einem weiteren Problem: Sie hatten ein verfassungsrechtliches Gutachten eingeholt, laut dem das Land sich nicht an der Finanzierung der Neubaustrecke nach Ulm beteiligen darf. Die Grünen machten sich diese Auffassung zu eigen. Als Ministerpräsident müsste Kretschmann im Fall eines Baus also eine Kehre vollziehen. "Es gibt widerstreitende verfassungsrechtliche Auffassungen", sagte er am Donnerstag nur.