Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Ähnlich wie der Einzelhandel erwartet der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga „kurzfristig keine gravierenden Auswirkungen auf unsere Branche“, wie Daniel Ohl sagt. Zwar sei der Lohn- und Gehaltstarifvertrag nicht allgemeinverbindlich im Südwesten, doch biete der Tarifvertrag eine „wichtige Orientierung“. Dort betrage die unterste Lohngruppe schon 9,62 Euro je Stunde. Auch nicht tarifgebundene Betriebe könnten den Tarif nicht beliebig unterschreiten. Dafür sorge nicht zuletzt der Wettbewerb um die Mitarbeiter. Wie viele der 200 000 Erwerbstätigen weniger als 8,50 Euro verdienen, lässt Ohl offen.

 

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart löst der Mindestlohn an einer Stelle besonders großen Ärger aus: Eine zunächst vorgesehene Ausnahme, nach der die 8,50 Euro nicht für Auszubildende gelten sollten, wurde aus der Endfassung des Koalitionsvertrags entfernt. Wenn künftig jeder Azubi mehr als 1300 Euro im Monat erhalte, werde gut die Hälfte der Betriebe nicht mehr zur Ausbildung bereit sein, prophezeit der Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Für viele Betriebe würde dies eine Verdopplung der Ausbildungsvergütung bedeuten. „Die Verunsicherung geht herum wie ein Lauffeuer“, sagt er. „Wir haben in diesem Punkt das dringende Bedürfnis, dass die Koalitionäre möglichst bald Klarheit schaffen.“ Denn wenn dies Regelung so bleibe, wäre dies ein „Tiefschlag gegen das duale System“.