Bei einer Familienfeier tötet ein 38-Jähriger seinen Freund und Arbeitgeber mit einem Samuraischwert. Das Landgericht verurteilt ihn „nur“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nach Überzeugung der Richter wollte der Mann sein Opfer lediglich verletzen.

Köln - Für eine tödliche Attacke mit einem Samuraischwert hat das Kölner Landgericht einen Angeklagten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 38-jährige Deutsche hatte im vergangenen August bei der Geburtstagsfeier seines Sohnes nach einem Streit seinen Freund und Arbeitgeber mit der Waffe angegriffen. Der 48-Jährige erlitt eine 17 Zentimeter tiefe Stichwunde und verblutete noch am Tatort.

 

Das Gericht verurteilte den Angeklagten am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ursprünglich war er wegen Totschlags angeklagt.

Nach Überzeugung der Richter wollte der Mann sein Opfer jedoch nicht töten, sondern lediglich verletzen. Diese Entscheidung stützte die Strafkammer sowohl auf Zeugenaussagen als auch auf das Geständnis des Angeklagten.

Zwischen den Freunden brichgt Streit aus

Bei der Geburtstagsfeier hatte der zu diesem Zeitpunkt bereits angetrunkene Mann zunächst seinen zehnjährigen Sohn wiederholt lautstark zurechtgewiesen. Das spätere Opfer versuchte mehrmals, den Mann zu beruhigen. Zwischen den Freunden brach ein Streit aus, der aber zunächst von einem anderen Gast geschlichtet werden konnte.

Als der 48-Jährige die Feier am späten Abend verlassen wollte, eskalierte die Auseinandersetzung jedoch wieder. Laut Zeugenaussagen soll der Angeklagte plötzlich wie ein „Wachsoldat“ vor dem Reihenhaus gestanden und das Samuraischwert präsentiert haben. Er beleidigte den Freund und kündigte seine Arbeitsstelle.

Das wiederum nahm der 48-Jährige nicht hin. Stattdessen habe er einen Gartenstuhl vor seinen Körper gehalten, so der Vorsitzende Richter. Dann sei er „energisch auf den Angeklagten zugegangen“. Daraufhin habe der Angeklagte dem Opfer den tödlichen Stich unterhalb des Schlüsselbeins zugefügt. Aus Sicht des Gerichts war es keine Notwehr.