Wurde der Denkmalschutz bei der (falschen) Anordnung der Grabplatten auf dem Ludwigsburger Königsgrab übergangen? Tatsache ist: Die Platzierung der Grabsteine war seinerzeit von den Verantwortlichen des Hauses Württemberg gegenüber dem Landesamt für Denkmalpflege wohl nicht thematisiert worden. Das geht aus einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart hervor, die die Einbindung der Denkmalschutzbehörde im Fall der Sanierung der Grabanlage König Wilhelms II. von Württemberg im Jahr 1999 nachzeichnet.
Nach Aktenlage fand demnach „am 27. August 1998 ein Ortstermin unter Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege am Alten Friedhof in Ludwigsburg statt“, so RP-Sprecherin Andrea Panitz. Anlass des Gesprächs sei „die Abstimmung der Planungsvorschläge für die Umgestaltung der Ruhestätte der königlich württembergischen Familie“ gewesen. „Im Protokolltext werden die neuen Gedenksteine nicht erwähnt“, betont Panitz. Die Platzierung der Steine sei vor der Sanierung der Anlage also nicht besprochen worden.
Platten waren historisch falsch auf den drei Gräbern angeordnet worden
Damals waren auf Betreiben des in Altshausen ansässigen Hauses Württemberg und in Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg die beiden neu erstellten Grabplatten für König Wilhelm II. und Marie Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont sowie die bestehende Platte für König Charlotte neu, jedoch historisch falsch auf den drei Erwachsenengräbern angeordnet worden. Seitdem hatten die Grabsteine jedem Besucher den Eindruck vermittelt, König Wilhelm wäre an prominenter Stelle im Zentrum der Grabanlage bestattet, flankiert von den in den Hintergrund versetzten Gräbern seiner beiden Gattinnen. Tatsächlich war Wilhelm II. jedoch 1921 dort bestattet worden, wo heute scheinbar Wilhelms erste Frau, Prinzessin Marie, ruht: im hinteren Bereich, links des Kreuzes. Dass auch der Grabstein der Prinzessin nicht mehr dort liegt, wo er eigentlich hingehört, kommt erschwerend hinzu.
Nach Bekanntwerden der reichlich geschichtsvergessenen Grabsteinrochade hatte ein Sprecher des Hauses Württemberg noch erklärt, dass in den Altshausener Akten ein Vermerk existiere, wonach „das Landesdenkmalamt informiert war“. Über was genau, blieb dabei offen. Nun ist klar: Wohl nicht über die kleine Mogelei, die den König ins rechte Licht rücken sollte. Zu dieser Zeit war der Chef des Adelshauses, Carl Herzog von Württemberg, übrigens stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Denkmalstiftung Baden-Württemberg.
Informiert hatte das Haus Württemberg nur die Ludwigsburger Friedhofsverwaltung. „Mit Verweis auf Unterlagen der Stadt Ludwigsburg wurde die Anbringung der neuen Gedenkplatten und deren Standorte offenbar telefonisch am 15. Februar 1999 von Herzog Friedrich an die Friedhofsverwaltung übermittelt“, erklärt dazu das Regierungspräsidium.
Ein Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung fühlte sich „angeschwärzt“
Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Erinnerungen des Schwaikheimer Bautechnikers Harald Dürr, der die Sanierung des bis dahin reichlich heruntergekommenen Grabes ursprünglich angestoßen hatte. Denn Dürr betont, dass er nach der Sanierung der Grabstätte 1999 das Landesdenkmalamt über die „vertauschten Steine“ informiert hatte. Passiert sei daraufhin freilich nichts, außer dass ein Mitarbeiter der Ludwigsburger Friedhofsverwaltung sich „aufgebracht“ gegenüber dem Bautechniker geäußert hatte. „Er fühlte sich von mir bei der Denkmalbehörde angeschwärzt“, erinnert sich Dürr.
Immerhin: Das Landesamt für Denkmalpflege ist inzwischen zu der Ansicht gelangt, dass „aus heutiger, fachlicher Sicht die ursprüngliche Anordnung der Gedenkplatten wünschenswert wäre“. Ganz so weit ist das Haus Württemberg noch nicht. Aus Altshausen heißt es, man sei „gegenwärtig dabei, die Umgestaltung der Grabanlage im Jahr 1998/1999 zu reflektieren“. Die Stadt Ludwigsburg betont, offen für einen Austausch mit dem Haus Württemberg zu sein, sollte diese eine Gesprächsanfrage stellen. „Wir würden aber auch dessen Wunsch respektieren“, so Sprecher Peter Spear, „die vor 23 Jahren am Familiengrab neu geschaffenen Gedenktafeln in der gegenwärtigen Anordnung zu belassen.“