Körperliche Macht gegenüber Kindern Wo beginnt Gewalt in der Erziehung?

Kann sich das Kind selbst das Gesicht waschen? Oder ist es wirklich nötig, den Waschlappen durch das Gesicht des Kindes zu wischen? Foto:  

Lesenswert aus dem StZ-Plus-Archiv: Ein brüllendes Kind wegtragen. Unter Protest im Kinderwagen festschnallen. Ist es schon Gewalt, wenn körperliche Macht gegenüber dem Nachwuchs ausgeübt wird.

Stuttgart - Eben war noch beste Stimmung auf dem Spielplatz. Jetzt übertönt verzweifeltes Geschrei den Platz. Ein Kind, das liebend gern noch weiterspielen wollte, wird von seinem Vater weggetragen. Das Kind wehrt sich – es bäumt sich auf, trommelt mit den Beinen, drückt sich weg, doch der Vater lässt es nicht los. Die Mutter nimmt das Kind und setzt es – trotz Protestes – in den Kinderwagen. Beklemmung macht sich breit. Und Gedanken drängen sich auf. Dürfen Eltern das eigentlich? Ist das nicht ein Stück – Gewalt? Schließlich wird hier körperlich Macht gegen den Willen des Kindes ausgeübt.

 

Notwendige Gewalt

Schon ein Säugling wird gewickelt, ins Bettchen gelegt, an- und ausgezogen, gewaschen – all das auch dann, wenn er lautstark zum Ausdruck bringt, dass er dieses Prozedere gerade gar nicht mag. „Säuglinge sind absolut abhängig von Erwachsenen. Sie würden nicht überleben, wenn sie nicht jemanden hätten, der sich um sie kümmert und der auch Entscheidungen für sie trifft“, erklärt Sonya Fauth vom Kinderschutzbund Ortsverband Stuttgart. „Auf diese Weise betrachtet kann es keine gewaltfreie Erziehung geben.“

Das gilt auch dann, wenn der Säugling älter wird, bestätigt Heidemarie Arnhold, Vorstandsvorsitzende des Arbeitskreises Neue Erziehung in Berlin. „Angenommen, ein Kind springt auf die Straße, obwohl die Ampel Rot zeigt. Die Mutter fasst es am Arm und reißt es gewaltsam zurück. Würde die Mutter das Kind nicht packen, könnte das Kind von einem Auto angefahren werden. Sie muss es also tun.“ Ähnlich liegt der Fall, wenn Eltern ihr trotzendes und tobendes Kind festhalten, weil sie fürchten, dass es sich ernsthaft verletzen kann. „Auch hier handelt es sich um den Versuch, das Kind vor Verletzungen zu schützen“, so Heidemarie Arnhold. Die Absicht zu schützen und die Absicht zu pflegen kann Gewalt also bei Kindern rechtfertigen.

Wann ist es destruktive Gewalt?

Doch wann wird aus notwendigen Übergriffen destruktive Gewalt? Zentral ist die Absicht, die dahintersteckt. Heidemarie Arnhold: „Gewalt in der Erziehung ist dann nicht akzeptabel, wenn Eltern ihrem Kind absichtlich wehtun oder es verletzen.“ Solche Gewalt ist verboten. In Paragraf 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Gewalt in der Kindheit, das zeigen Studien zweifelsfrei, macht psychisch krank und fördert antisoziales Verhalten.

Die Macht, die Eltern über Kinder haben, ermöglicht solche Gewalt. „Viele Eltern behaupten, sie hätten keine Macht, sie würden ihre Kinder ganz gleichwertig behandeln“, sagt Sonya Fauth. „Doch da machen sie sich etwas vor. Denn tatsächlich bestimmen sie über das Kind und üben auch ein Stück weit Gewalt aus.“ Das gelte es, sich bewusst zu machen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Eltern sich mit ihren Absichten auseinandersetzen. „Warum habe ich mein Kind auf diese Art und Weise behandelt?“, so lautet die entscheidende Frage, die sich Eltern immer wieder stellen sollten. War es wirklich nötig, den Waschlappen durch das Gesicht des Kindes zu wischen – oder hätte das auch spielerischer vonstattengehen können? Hätte das Kind sich selbst das Gesicht waschen können? Ein Kind lässt sich liebevoll oder ruppig festhalten, wegtragen oder auf den Wickeltisch legen – Kinder haben feine Antennen für diesen Tenor.

Übergriffe reflektieren

„In unseren Elternkursen ‚Starke Eltern – Starke Kinder‘ fordern wir Eltern deshalb immer wieder auf, sich in ihr Kind hineinzuversetzen“, berichtet Sonya Fauth. Wie empfindet nicht irgendein Kind, sondern mein Kind die Situation? Hat es Möglichkeiten, selbst Entscheidungen zu treffen? Was darf es selbst entscheiden und was entscheide ich für dieses Kind? Und wie muss ich dem Alter entsprechend und entwicklungsbedingt auch immer den Spielraum erweitern? „Einzig diese Auseinandersetzung kann Macht und Gewalt bewusst machen“, erklärt Sonya Fauth. „Und so wird Gewalt nicht mehr selbstverständlich eingesetzt.“

Gleichzeitig bekommen Eltern einen Standpunkt. Sie können sagen: „Ja, ich habe dich gerade gepackt und vom Spielplatz getragen. Mir ist bewusst, dass dir das nicht gefällt und ich verstehe deinen Ärger und deine Enttäuschung. Aber ich habe meine Gründe dafür, denn ich muss auch dafür Sorge tragen, dass ein ritualisierter Tagesablauf stattfindet. Das ist meine Verantwortung als Erwachsener. Sei ruhig traurig, ich halte das aus.“

Bessere Lösungen

„Anschließend sollten Eltern versuchen herauszufinden, wie es zu der Situation gekommen ist. Warum war das so? Was war denn los?“, das ist Heidemarie Arnhold wichtig. Denn auf diese Weise lasse sich dafür Sorge tragen, dass gewaltsame Situationen in Zukunft ohne körperliche Gewalt gelöst werden können. „Eltern können dem Kind, das auf dem Spielplatz im Sand spielt, sagen: In zehn Minuten gehen wir. Ich sag dir in fünf Minuten noch mal Bescheid“, schlägt Sonya Fauth als Beispiel vor. So sei das Kind vorbereitet, wenn es Schippe und Eimerchen zusammenpacken soll.

Immer dann, wenn Kinder trotzen, ist es hilfreich, ihnen aktiv zuzuhören, also widerzuspiegeln, was das Kind ausdrückt, vor allem seine Gefühle. Kindern, denen aktiv zugehört wird, fühlen sich verstanden. Sie wissen, dass ihre Gefühle respektiert werden, und sind eher bereit zu kooperieren. Kinder haben ein Recht auf negative Empfindungen. Und sie haben ein Recht darauf, sie zu äußern.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Eltern Kinder Erziehung Familien-Mensch