Ein Treffer in der DNA-Datenbank der Polizei und eine Täterbeschreibung aus einer früheren Straftat des Angeklagten haben im Fall der beiden Kofferleichen die Polizei bei der Suche nach dem mutmaßlichen Täter den entscheidenden Schritt weitergebracht.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Ein Treffer in der DNA-Datenbank der Polizei und eine Täterbeschreibung aus einer früheren Straftat des Angeklagten haben im Fall der beiden Kofferleichen aus dem Schlossgarten vorigen Sommer die Polizei bei der Suche nach dem mutmaßlichen Täter einen entscheidenden Schritt weitergebracht. Das berichtete am Mittwoch im Prozess am Landgericht ein Beamter der Kriminalpolizei.

 

Sogenannter Spur-Spur-Treffer bringt die Polizei weiter

Besucher einer Grillparty am 1. Juni 2014 im Unteren Schlossgarten hatten austreten wollen und zwischen dem Bahndamm und einer Allee hinter einer Betonwand blutverschmierte Reisekoffer entdeckt. Als die Polizei sie öffnete, entdeckte sie die Leichname von Peter G. und Sylvia C., die beide in der Obdachlosenszene vom Ostendplatz verkehrt hatten. Zunächst fanden sich keine Hinweise auf den Täter, so der Hauptkommissar. Kriminaltechniker entdeckten aber einige DNA-Spuren. Als die Polizei die Codes in die zentrale Datenbank eingab, gab es einen sogenannten Spur-Spur-Treffer. Denn der Computer spuckte eine Übereinstimmung mit einer DNA aus, die 2011 von einer Sachbeschädigung an einer Gaststätte stammte, bei der der Täter hatte entkommen können.

Zugleich lag eine Beschreibung des Unbekannten vor: Der Mann war sehr groß und wirkte muskulös. Als die Ermittler ihre Kollegen aus dem Revier im Osten, die die Obdachlosenszene ums Eck kennen, nach einer Person fragten, die zu der Beschreibung passen könnte, nannte man ihnen den Namen von Günter H. – der arbeitslose Maurer ist 1,96 Meter groß und wog mehr als 90 Kilo. Am 13. Juni wurde in Gablenberg die Wohnung des 48-Jährigen durchsucht. Gunter H. war untergetaucht. Aber in der Wohnung entdeckte man keine Hinweise auf ein Verbrechen.

Weitere drei Tage später war sich die Polizei nach einem Zeugenhinweis sicher, wo sich Gunter H. aufhielt: Am 16. Juni 2014 um 12 Uhr stürmte ein Spezialeinsatzkommando in der Innenstadt die Wohnung eines Bekannten, in der der 48-Jährige Unterschlupf gefunden hatte. Gunter H. ließ sich widerstandslos festnehmen. Seitdem sitzt er in U-Haft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in der Nacht zum 30. Mai bei einem Saufgelage in seiner Wohnung zunächst den 50 Jahre alten Wohnsitzlosen Peter G. erschlagen und die 47 Jahre alte Sylvia C. erstochen zu haben. Die Motive: der Angeklagte soll eifersüchtig auf den Mann gewesen sein, der mit der Frau zusammen war. Als er diesen aus dem Weg geräumt habe, dann aber von der Frau zurückgewiesen worden sei, soll Gunter H. die 47-Jährige ebenfalls ermordet haben.

Angeklagter wittert einen Komplott gegen sich

Der Angeklagte wiederum wittert einen Komplott der Ermittler: In Wahrheit habe die Frau den Mann umgebracht und sich später selbst mit einem Spanngurt stranguliert, so der Mann. Er sei bei dem Saufgelage eingeschlafen. Als er aufgewacht sei, habe er beobachtet, wie Sylvia C. mit einem Feuerlöscher ins Gesicht des bereits regungslos am Boden liegenden Mann geschlagen habe. Weil er völlig schockiert gewesen sei und ihr habe helfen wollen, sei er noch mit ihr essen gegangen. Der Frau habe er keine Avancen gemacht. Später sei man in seine Wohnung zurückgekehrt. Dort sei die Frau erneut über den Toten hergefallen und habe versucht, den Kopf und die Geschlechtsteile abzuschneiden. Völlig fertig mit den Nerven habe er sich erneut schlafen gelegt, so der Angeklagte. Als er aufgewacht sei, habe sich Sylvia C. schon selbst umgebracht gehabt. Die Leichname seien später von den Ermittlern manipuliert worden, um ihm die Schuld in die Schuhe schieben zu können.

Gunter H. räumte indes ein, die Leichname in die Koffer gepackt und nachts mit einem Fahrrad samt Anhänger in zwei Touren in den Rosensteinpark gefahren zu haben. Zudem habe er seine Wohnung danach penibel gesäubert. Weil er geahnt habe, dass ihm niemand glauben werde, sei er untergetaucht, um bis zu seiner Festnahme – mit der er fest rechnete – noch ein paar Tage in Freiheit verbringen zu können.

Die Staatsanwaltschaft glaubt dem Angeklagten kein Wort, denn Gerichtsmediziner hätten an Sylvie C. keine Würgemerkmale entdeckt, sie sei verblutet. Der Prozess wird am Freitag mit der Vernehmung des Hauptkommissars fortgesetzt. Bis zum Urteil Ende März sollen noch mehr als 30 Zeugen gehört werden.