Den Rappern Kollegah und Farid Bang droht offenbar ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Laut eines Medienberichts habe ein Mann aus Hamburg Strafanzeige gegen sie gestellt.

Bielefeld - Den Rappern Kollegah und Farid Bang droht einem Medienbericht zufolge ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Ein Mann aus Hamburg habe bei der Polizei Gütersloh Strafanzeige gegen die Musiker und den Vorstandschef der Bertelsmann-Tochter BMG, Hartwig Masuch, gestellt, berichtete das Bielefelder „Westfalen-Blatt“ (Mittwochsausgabe). Kollegah und Farid Bang wird im Zusammenhang mit ihrem Album „JBG3“ Gewaltverherrlichung, Frauenfeindlichkeit und auch Antisemitismus vorgeworfen. Trotzdem wurden sie Mitte April mit dem Echo-Musikpreis ausgezeichnet.

 

Die Preisverleihung sorgte für viel Protest und Empörung, zahlreiche renommierte Künstler gaben ihre eigenen Preise zurück. Auf öffentlichen Druck hin ließ die Bertelsmann Music Group (BMG) mit Sitz in Berlin die Zusammenarbeit mit den Rappern „ruhen“. Gegenüber dem „Westfalenblatt“ erklärte BMG nun die Zusammenarbeit für beendet. Zugleich betonte die Plattenfirma demnach, sie halte alle geäußerten Vorwürfe gegen Masuch für unbegründet. Weiter hieß es: „Bertelsmann distanziert sich von jeder Form von Antisemitismus und Diskriminierung.“

Experte: Anklage unwahrscheinlich

Dem Bericht zufolge überprüft der Staatsschutz in Bielefeld die am Bertelsmann-Konzernsitz in Gütersloh gestellte Anzeige. Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin erklärten gegenüber der Zeitung, dass dort keine Anzeigen gegen Masuch oder die Rapper vorlägen. Der Staatsrechtler Christoph Gusy sagte der Zeitung, er könne sich nicht vorstellen, dass es zu einer Anklage wegen Volksverhetzung komme. Der Paragraph 130 im Strafgesetzbuch sei eine Vorschrift zum Schutz des öffentlichen Friedens, das heißt zur Vermeidung von Unruhen oder gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilen der Bevölkerung, sagte Gusy. Diese sollten nicht durch Meinungsäußerungen herabsetzender Art hervorgerufen werden. „Bei den Songtexten neige ich zwar zur Herabsetzung. Aber eine Gefährdung des öffentlichen Friedens sehe ich nicht.“