Wegen des Todes eines siebenjährigen Radfahrers in Backnang ermittelt die Polizei. In sozialen Netzwerken wird Anteil genommen – aber auch Kritik an der Verkehrsplanung geäußert.

Backnang - Der Tod eines siebenjährigen Radfahrers am Montagnachmittag in Backnang hat große Bestürzung ausgelöst – und Kritik an Zebrastreifen in unmittelbarer Nachbarschaft von Kreisverkehren hervorgerufen. Der Junge war an eben solch einer Stelle von einem Auto erfasst worden. Der 19-jährige Fahrer hatte von der Sulzbacher Straße kommend am Kreisverkehr die erste Ausfahrt zur Talstraße genommen, an der gleich ein Zebrastreifen ist. Über diesen radelte gerade der Siebenjährige, er folgte einem weiteren Kind. Beide überquerten die Straße dabei von links nach rechts, das vorausfahrende Kind blieb unverletzt.

 

Das Kind trug keinen Helm

Der Siebenjährige hatte zum Zeitpunkt der Kollision laut der Polizei die Fahrbahn bereits zu 70 Prozent überquert. Er trug bei dem Unfall keinen Helm und erlitt lebensgefährliche Verletzungen, an denen er wenig später im Krankenhaus verstarb.

„Nicht der Autofahrer trägt Schuld, sondern die Stadt Backnang, die eine solch dumme Planung gemacht oder toleriert hat“, kommentiert ein Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook den Unfall. Und eine Nutzerin schreibt: „Ich find’ diese Zebrastreifen unmittelbar nach dem Rausfahren aus den Kreisverkehren schon immer sehr gefährlich. Wer plant so was?“ Allerdings ist diese Anordnung von Zebrastreifen direkt nach der Ausfahrt aus Kreisverkehren keineswegs eine Backnanger Besonderheit, sondern auch andernorts gang und gäbe.

„Wenn so ein Unfall mit schwer oder tödlich Verletzten passiert, dann gehen Fachleute der Polizei automatisch nochmals an den Unfallort und schauen sich die Situation an“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Aalen, Rudolf Biehlmaier. Das laufe zusätzlich zu den Verkehrsschauen, welche die Polizei in den Kommunen regelmäßig vornimmt, um Unfallschwerpunkte in Augenschein zu nehmen oder beispielsweise Hinweisen von Anwohnern auf gefährliche Stellen zu folgen. In Backnang fänden diese Rundgänge zwei Mal im Jahr statt, berichtet Reiner Gauger von der Stadtverwaltung.

Beim Abbiegen haben Fußgänger Vorrang

Generell gelte beim Abbiegen für Autofahrer die Vorrangpflicht, betont Rudolf Biehlmaier – und selbst wenn kein Überweg vorhanden sei, müsse man in diesen Situationen gerade bei Kindern ganz besonders aufpassen. Die Staatsanwaltschaft habe inzwischen einen Gutachter bestellt, der in die weiteren Ermittlungen zum Unfall eingebunden werde. Der Gutachter soll in dem Fall unter anderem eine Einschätzung dazu abgeben, ob und wie der Unfall hätte vermieden werden können. Fragen, die sich stellen sind beispielsweise die, ob der Autofahrer die Kinder hätte sehen müssen, und welches Tempo an dieser Stelle angemessen wäre. Generell gilt: der Zebrastreifen, offiziell Fußgängerüberweg, darf auch mit dem Rad befahren werden. Radfahrer haben hier aber nur Vorrang, wenn sie absteigen und ihren Drahtesel schieben. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.“

Polizei: keine Behinderung durch Schaulustige

Über die Situation am sehr zentrumsnah gelegenen Unfallort und die hohe Anzahl von Schaulustigen sagt der Polizeisprecher, die Lage sei nicht so gewesen, dass die Polizei habe eingreifen müssen. „Wir schreiten ein, wenn ein Einsatz behindert wird oder Fotos von Menschen in einer hilflosen Lage gemacht werden.“ Beides sei in Backnang nicht der Fall gewesen: „Die Leute sind dagestanden und haben den Einsatz begutachtet, aber nicht behindert.“ Gleich nach dem Unglück habe man den Siebenjährigen mit Decken abgeschirmt, die Feuerwehr habe dann wenig später Sichtschutzwände aufgebaut.