Das Sexualstrafrecht lässt ein bisschen Grapschen einfach so durchgehen. Das ist schlecht fürs Zusammenleben – meint unsere Kolumnistin Katja Bauer.

Berlin - Für Schülerinnen einer Hamburger Gewerbeschule ist der Schulweg seit Monaten ein Spießrutenlauf. Etliche werden mal von einzelnen Männern, mal von Gruppen angemacht, mit Gesten zum Küssen aufgefordert, mit Blicken ausgezogen. Einige berichten, angefasst worden zu sein. Erst jetzt meldeten sie die Vorfälle. Nach den Beschreibungen besteht der Verdacht, dass die Männer aus einer Flüchtlingsunterkunft kommen. Berichte von Belästigungen – auf dem Schulweg, im Schwimmbad, in Clubs – häufen sich.

 

Endlich melden Frauen Übergriffe

Aus den Ereignissen kann man mehrere Schlüsse ziehen. Offensichtlich ist es erstens die traurige Realität, dass Frauen in der Öffentlichkeit vermehrt einer Form sexualisierter Gewalt durch Gruppen männlicher Einwanderer ausgesetzt sind. Und offensichtlich ist es zweitens so, dass Frauen erst jetzt darüber sprechen – nach dem in dieser Form bisher nicht gekannten Ausbruch sexualisierter Gewalt in der Silvesternacht. Das wieder sagt viel darüber, was Frauen glauben, hinnehmen zu müssen, weil sie sich keine Chancen einer Strafverfolgung ausrechnen. Denn übelste Anmache, Grapschen in der U-Bahn – das kennt einfach jede. Leider.

Aber singuläre Belästigungen werden selten angezeigt. Wer geht schon zur Polizei, weil er an der Baustelle mit Sprüchen belegt wird, weil zwei Jungs auf der Straße beleidigend werden, weil in der Bahn eine Hand am Po landet? Nun, da es sich um ein Phänomen zu handeln scheint, fällt es offenbar leichter, darüber zu sprechen, die Polizei einzuschalten. Das ist eine gute Entwicklung. Leider die einzige. Sonst gibt es nur schlechte Nachrichten. Die eine ist eine wachsende diffuse Angst unter Frauen, gemischt mit Wut. Darauf, dass die Freiheit beschnitten wird. Und auf die selbst ernannten Frauenrechtler-Cowboys,die die deutschen Frauen beschützen wollen. Wir wollen keine Beschützer. Es reicht völlig, nicht belästigt zu werden.

Sexuelle Belästigung ist oft nicht strafbar

Die andere schlechte Nachricht ist, dass eine Anzeige in vielen Fällen wie denen vor der Schule nichts nützen wird. Denn eine Frau auf offener Straße zu belästigen, sie zum Sex aufzufordern, ihr sogar an den Busen zu grapschen, ist in den meisten Fällen nicht strafbar. Im Strafrecht stellt sich die Frage, ob eine sexuelle Nötigung vorliegt. Dazu müsste der Täter seinem Opfer erst mit Übel drohen und es dann missbrauchen. Hinzu kommt noch, dass eine „erhebliche sexuelle Handlung“ vorliegen muss.

Einer bekleideten Frau an den Po zu fassen ist das für viele Gerichte nicht. Schon lange fordern Frauenrechtlerinnen und Juristinnen, Schutzlücken zu schließen. Es gehört auch zur Wahrheit, dass die Politik bisher keinen Handlungsbedarf gesehen hat. Ein Entwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, bei dem es um den Vergewaltigungsparagrafen ging, soll jetzt nach langem Zögern eingebracht werden. Darin findet sich auch eine Formulierung, die sexuelle Übergriffe ohne Drohung als Missbrauch versteht. Tätern droht aber eine viel geringere Strafe als bei einer Nötigung. Und es bleibt weiter im Ermessen des Richters, ob ein kleiner Grapscher eine „erhebliche“ Tat war. Das ist zu wenig.

Die schlechteste Erfahrung für die Frauen aus Hamburg wäre, wenn die Täter keiner Konsequenzen zu fürchten hätten. Wenn das Strafrecht hier weiter Lücken lässt, dann birgt das Gefahren fürs Zusammenleben. Die Täter, egal welcher Herkunft übrigens, werden sich gesellschaftlich geschützt fühlen. Für die Frauen gilt das Gegenteil.

Vorschau
Am kommenden Dienstag, 2. Februar, schreibt an dieser Stelle unser Autor Götz Aly.