Kinder müssen während des Ramadans von der Ernährung her in der Lage sein, die Schule zu besuchen und dem Unterricht zu folgen, kommentiert unsere Autorin Renate Allgöwer.

Stuttgart - Nur kein Übereifer. Das gilt beim Thema Fasten von Kindern für alle Seiten. Wenn muslimische Grundschüler im Ramadan nicht essen und trinken, ist das kein Anlass, gegen religiöse Praktiken des Islam zu wettern, denn es gibt gar keine Regel im Koran, dass Kinder fasten sollten.

 

Gesundheitliches Wohlbefinden

Dass es im Islam, wie in anderen Religionen auch, Gläubige gibt, die gelegentlich über das Ziel hinausschießen, ändert daran nichts. Unabhängig davon hat in der Schule die gesetzliche Schulpflicht Vorrang vor religiösen Gepflogenheiten. Kinder müssen von der Ernährung her in der Lage sein, die Schule zu besuchen und dem Unterricht zu folgen. Überdies steht das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder über allen Pflichten. Dies im Konfliktfall den Eltern klarzumachen fällt den Lehrern zu. Das kann eine mühsame Aufgabe darstellen.

renate.allgoewer@stzn.de