Grün-Schwarz jagt ohne Angabe von Gründen zwei Regierungspräsidenten davon. Das ist würdelos, kommentiert Rainer Ruf.

Stuttgart - Dass Grün-Schwarz die Regierungspräsidenten von Stuttgart und Tübingen austauscht, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Es handelt sich bei Johannes Schmalzl (FDP) und Jörg Schmidt (SPD) um politische Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, sofern die Regierung nur nachweist, dass sie nicht willkürlich handelt, sondern – so der juristische Terminus – Ermessen ausübt. Die Betroffenen sollten sich darüber nicht beschweren, niemand hatte sie gezwungen, an die Spitze eines Regierungspräsidiums zu treten.

 

Dennoch haftet dem Vorgang ein Gschmäckle an. Dies besonders im Fall Schmalzl, den Kretschmann nach dem Machtwechsel 2011 fünf Jahre im Amt hielt, wenn auch widerwillig – die Grünen waren schon damals scharf auf das Stuttgarter Regierungspräsidium. Dass der FDP-Mann ausgerechnet jetzt weichen muss, gründet nicht in dessen mangelnder Loyalität, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass die CDU nach dem Posten eines Regierungspräsidenten lechzte und dafür Tübingen in den Blick nahm. Damit der Postenschacher nicht ganz so hässlich aussieht, darf die Sozialdemokratin Nicolette Kressl in Karlsruhe bleiben. Parteien sichern ihre Macht dadurch ab, dass sie eigenen Leuten Posten und Einfluss verschaffen. Darum geht es im vorliegenden Fall.