Der Kreis Böblingen vermittelt eine Verweigerungshaltung. Das ist fatal.

Es gibt keine Verpflichtung für den Träger der Haldenwangschule, Gelder für die Bezahlung der laufenden Kosten mit jener Stadt zu teilen, in der die Schüler unterrichtet werden. Der Landkreis Böblingen verbucht tausende Euro für sich selbst, obwohl seine Schüler das Licht im Nachbarlandkreis anschalten, die Toilette dort nutzen.

 

Gewiss, Böblingen hat das Gesetz auf seiner Seite. Aber wer wenn nicht der Verantwortliche einer Schule hat die Aufgabe, Menschen zu bilden, also die Gesellschaft von heute und morgen gleichermaßen mitzugestalten? Über das Wie lässt sich streiten. Doch der Landkreis Böblingen vermittelt das Bild, nicht einmal darüber reden zu wollen.

Der Träger eines Sonder- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung verschließt sich dem Gespräch – was für ein Signal! Einen größeren Bärendienst kann er der Inklusion wahrlich nicht erweisen.