Angeblich ist die Politik schuld daran, dass Betriebsübergänge häufig scheitern. Dabei sind die Probleme vielfach hausgemacht, meint StZ-Redakteur Michael Heller.

Stuttgart - Wer mag schon Kritik an seiner eigenen Klientel üben? Hans Heinrich Driftmann, der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), jedenfalls nicht. Deshalb zeigt er mit dem Finger auf andere, wenn es um die Gründe dafür geht, dass immer mehr Unternehmer Probleme damit haben, ihren Betrieb an einen Nachfolger zu übergeben. Wie so oft landet der Schwarze Peter bei der Politik, die bei Verbandsvertretern im Ruf steht, mit ihrer Steuerpolitik beim Generationswechsel Sand ins Getriebe zu streuen.

 

Gewiss ist das neue Erbschaftsteuerrecht, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, kompliziert und bürdet den Unternehmen bürokratische Lasten auf. Dies ist aber Ausdruck eines Balanceaktes der damals regierenden Großen Koalition. Einerseits sollten Betriebsübergänge in der Familie im Interesse des Erhalts des Unternehmens und der Arbeitsplätze möglichst schonend behandelt werden, andererseits auch nicht jede Erbschaft steuerfrei gestellt werden. Herausgekommen dabei ist eine Regelung, die der Bundesfinanzhof sogar für womöglich verfassungswidrig hält – weil sie die Wirtschaft zu gut stellt. Ob dieser Verdacht zu Recht besteht, wird das Bundesverfassungsgericht beurteilen.

Unabhängig von diesem Ergebnis liefert der DIHK selbst Hinweise darauf, dass die Probleme beim Betriebsübergang oft hausgemacht und nicht direkt der Politik anzulasten sind. So haben die Kammern festgestellt, dass sich fast jeder zweite Senior-Unternehmer nicht rechtzeitig auf die Übergabe vorbereitet; eine Frist von drei Jahren gilt der Organisation dabei als Untergrenze, zehn Jahre (!) als Idealfall. Stattdessen werden die Entscheidungen vielfach auf die lange Bank geschoben. Ein weiteres Hemmnis sind überhöhte Kaufpreisforderungen der Senioren, die ignorieren, dass es hier keine Lebensleistung zu honorieren gilt; es muss schlicht ein Kompromiss gefunden werden. Zum Wesen des freien Unternehmertums gehört es, dass niemand gegen seinen Willen zur Nachfolgeregelung gezwungen werden kann. Aber ein wenig mehr Druck wäre sachdienlich.