Keine Bremse für Flatrate-Kunden: Die geplante Drosselung der Telekom ist unzulässig. Das Flatrate-Urteil stärkt die Verbraucherrechte. Bleibt die Frage, wer den Netzausbau bezahlt, kommentiert Werner Ludwig.

Wissen/Gesundheit: Werner Ludwig (lud)

Stuttgart - Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein. Da kann man dem Landgericht Köln nur beipflichten. Kunden, die einen Internet-Pauschaltarif wählen, erwarten zu Recht, dass sie damit tatsächlich unbegrenzt surfen können – auch wenn im Kleingedruckten steht, dass das Tempo bei Erreichen einer bestimmten Datenmenge gedrosselt werden darf. Ähnlich irreführend ist der übliche Hinweis, dass die zugesagte – und vom Nutzer bezahlte – Übertragungsgeschwindigkeit nicht garantiert werden kann. In dieser Frage hat das Amtsgericht Fürth denn auch einem Kunden recht gegeben, der wegen einer zu geringen Datenrate seinen DSL-Vertrag vorzeitig kündigen wollte.

 

Die dringend nötige Stärkung der Verbraucherrechte ist aber nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht die Frage, wie der weitere Ausbau der Netze finanziert werden soll. Angesichts der dafür nötigen Milliardeninvestitionen scheint es nicht abwegig, gemäß dem Verursacherprinzip jene stärker zur Kasse zu bitten, die die Infrastruktur besonders intensiv nutzen. Ob sich Vielsurfer-Zuschläge langfristig am Markt etablieren können, wird letztlich der Wettbewerb entscheiden. In jedem Fall, so zeigt das Kölner Urteil, müssen die Verträge so transparent gestaltet werden, dass Kunden auf den ersten Blick klar ist, worauf sie sich einlassen.