Als Innenminister hat Hans-Peter Friedrich über den Fall Edathy getratscht. Jetzt wird gegen ihn ermittelt. Das sollte ihn nachdenklicher machen, kommentiert Rainer Pörtner.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Vor einigen Tagen hat der zurückgetretene Hans-Peter Friedrich (CSU) einen tiefen Einblick in sein Amtsverständnis als Innenminister gegeben. Zur Erinnerung: Friedrich hat demissioniert, weil er den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel über Kinderpornografie-Vorwürfe gegen den Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert hatte. Auf die Frage, ob er heute wieder so vorgehen würde, hatte Friedrich in einem Interview geantwortet: „Ja, selbstverständlich!“ Er habe doch nur seine Pflicht getan. Und wenn es ein Gesetz gebe, das ihn zwinge, Schaden vom deutschen Volk nicht abzuwenden, dann müsse man dieses Gesetz aufheben. Sichtlich verärgert schimpfte Friedrich über „Winkeladvokaten und Rechtsverdreher“, die ihm nun Vorhaltungen machten.

 

So angesprochen durfte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft fühlen. Es hat sie nicht abgehalten, ein Ermittlungsverfahren gegen Friedrich wegen möglichen Verrats von Dienstgeheimnissen einzuleiten. Offensichtlich sehen die Staatsanwälte hinreichend Grund für eine vertiefte juristische Prüfung. Diese Prüfung, das ist zu betonen, ist noch kein Schuldspruch. Aber die Nonchalance, mit der Friedrich über die Grenzwertigkeit seines Verhaltens hinwegredete, war schwer erträglich. Deshalb ist es gut, dass die Frage, ob er rechtswidrig gehandelt hat, nun sauber geklärt wird.