Gustl Mollath ist frei. Aber er kann mit dem gerechten Urteil nicht zufrieden sein, kommentiert StZ-Redakteur Stefan Geiger.

Stuttgart - Das ist nicht das, was Gustl Mollath erhofft hat. Aber der Freispruch, der zugleich einen schweren Vorwurf enthält, ist gerecht. Das Gericht ist überzeugt davon, dass Mollath 2001 seine damalige Frau misshandelt hat. Nach einer diesmal sorgfältigen Beweisaufnahme gibt es gute Gründe für diese Einschätzung. Das Gericht hat Mollath dennoch freigesprochen. Dies musste es schon deshalb tun, weil Mollath nicht schlechter gestellt werden durfte als im ersten – völlig unzulänglichen und mit vielen Fehlern behafteten – Prozess. Damals sprachen die Richter ihn mit der Behauptung frei, er sei psychisch krank. Mollath litt danach sieben Jahre in der Psychiatrie. Jetzt sieht das Gericht keine Geisteskrankheit. Mollath wird deshalb für die gesamte Zeit seines Wegschließens entschädigt. Die Justiz macht einen alten Fehler wieder gut – soweit das möglich ist.

 

Das Unrecht, das Mollath widerfahren ist, kann niemand wieder gut machen, die Folgen, unter denen er leidet, niemand beseitigen. Immerhin hat die Justiz einen Skandal zu einem glimpflichen Ende gebracht. Mollath ist frei. Das war nur möglich, weil viele ihn unterstützt haben. Mollath war und ist ein schwieriger Mensch, der es sich selber und anderen nicht leicht macht. Wer ihm helfen will, muss ihm das sagen. Das können am ehesten die, die ihn bisher unterstützt haben.