Komisch, dass nicht mehr Eltern ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geltend machen, findet die StZ-Redakteurin Inge Jacobs. Vielleicht ist die Klage manchen zu anstrengend? Nützlich ist der Rechtsanspruch trotzdem.

Stuttgart - Es ist erstaunlich, dass im Stuttgarter Verwaltungsgericht nur gerade mal vier Verfahren in Sachen „Rechtsanspruch U3“ eingegangen sind. Auch die Tatsache, dass nur 75 Eltern beim Jugendamt einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz geltend gemacht haben, verblüfft. Denn laut Schätzungen fehlen Tausende Plätze. Mag sein, dass es manchen Eltern zu anstrengend ist, sich die Mühe einer Klage zu machen, zumal diese ihnen keinen Tag schneller einen Kitaplatz beschert, als wenn sie still die passende Rangfolge auf der Warteliste abwarten.

 

Nützlich ist dieses neu eingeführte Instrument des Rechtsanspruchs trotzdem – in gesellschaftlicher Hinsicht, aber auch in politischer. In gesellschaftlicher, weil Eltern nun nicht mehr als Bittsteller auftreten müssen, sondern Anspruchsberechtigte sind. In politischer, weil nun richtig Gas gegeben werden muss: bei der Schaffung zusätzlicher Kitaplätze, aber auch bei der Gestaltung möglichst attraktiver Arbeitsbedingungen für die Erzieher. Die Kommunen erkennen mehr und mehr, dass das Thema Kinderbetreuung zum harten Standortfaktor geworden ist. Gut so!

Die Konkurrenz schläft nicht

Auch Stuttgart könnte sich ruhig noch etwas mehr ins Zeug legen – bei der finanziellen Eingruppierung der Erzieher und auch bei weiteren Schmankerln, die Fachkräfte in die Stadt locken könnten. Denn die Konkurrenz schläft nicht.

Letztendlich aber geht es vor allem darum, den kleinen Kindern die Betreuung und Bildung zukommen zu lassen, die ihnen qua Gesetz zusteht. Und in dem Umfang, den die Eltern für notwendig halten.