Den Abwahlantrag der Opposition muss Theresia Bauer nicht fürchten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts aber, in dem ihr Täuschung vorgeworfen wird, ist gravierend für sie, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Große Sorgen muss sich Theresia Bauer wegen des Entlassungsantrages von SPD und FDP wohl nicht machen. Die für einen Erfolg notwendige Zweidrittelmehrheit dürfte im Landtag kaum zustande kommen. Zwar sieht nicht nur die Opposition die Rolle der grünen Wissenschaftsministerin in der Affäre um die Beamtenhochschule Ludwigsburg höchst kritisch. Auch in den Reihen der Koalition wachsen die Zweifel an ihrer Amtsführung – besonders bei der CDU, die sich mit Rückendeckung auffällig zurückhält. Doch wie so oft dürfte der Abwahlantrag auch diesmal dazu führen, dass sich die Reihen hinter dem Attackierten schließen. Niemand will schließlich eine Koalitionskrise riskieren.

 

Verbleib im Amt bleibt ungewiss

Weitaus schwerer wiegt für Bauer das Urteil des Verwaltungsgerichts, das dem Antrag zugrunde liegt. Es bescheinigt ihr unverhohlen, den Landtag, die Hochschulgremien und die Öffentlichkeit über die Aufarbeitung der Hochschul-Turbulenzen getäuscht zu haben. Damit stellen die Richter die politische Integrität und letztlich die charakterliche Eignung der Ministerin in Frage. Wenn sie diese Zweifel nicht ausräumen kann – im U-Ausschuss oder in der nächsten Gerichtsinstanz -, wird sich die Frage, ob sie im Amt bleiben kann, schon bald wieder stellen.