Die Pläne für einen 5000 Quadratmeter großen Obi-Baumarkt im Stuttgarter Westen sind umstritten. Die Stadtverwaltung sollte schnell für Klarheit sorgen und ihr Vorgehen begründen, meint StZ-Redakteur Sven Hahn.

Stuttgart - Hinter vorgehaltener Hand wird in Sachen der umstrittenen Obi-Ansiedlung hinter dem Westbahnhof munter über die Motive der Stadtverwaltung für die erteilte Genehmigung spekuliert. Nun sollte man immer vorsichtig sein mit Vorurteilen, die schnell zu Vorverurteilungen werden können. Doch tatsächlich werfen die Vorgänge eine Menge berechtigter Fragen auf. Warum wurde eine Voranfrage genehmigt, die den Zielen des aufgestellten Bebauungsplans widerspricht? Warum wurde der Wille aller Fraktionen im Gemeinderat nicht berücksichtigt? Weshalb behauptete das Stadtplanungsamt im Sommer, ein großer Baumarkt sei in dem Gewerbegebiet nicht zulässig, obwohl eine entsprechende Voranfrage vom Baurechtsamt bereits genehmigt worden war? Und seit wann weiß der Baubürgermeister wirklich von den Vorgängen?

 

Fakt ist: die Genehmigung der Planung fußt nicht auf der versehentlich verpassten Frist einer Veränderungssperre. Im aufgestellten Bebauungsplan für das Gebiet wird eine Erweiterung des dortigen Baumarkts ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Plan ist bereits formuliert, jedoch noch nicht rechtskräftig. Statt diesem aktuellen Plan Rechnung zu tragen, bezieht sich die Verwaltung auf einen Plan aus dem Jahr 1998. Dem Willen der im Westen ansässigen Betriebe und des Gemeinderats zum Trotz.

Angesichts dieser Entwicklung würde die Verwaltung gut daran tun, die Öffentlichkeit genau über die Vorgänge zu informieren und die vielen offenen Fragen zu beantworten. Das gilt insbesondere für den verantwortlichen Baubürgermeister, der bisher nicht den Anschein erweckt hat, als sei ihm an einer möglichst schnellen Aufklärung der Vorgänge gelegen. Doch nur so kann die Stadt den aktuellen Spekulationen über ihre Motivation für die umstrittene Genehmigung einen Riegel vorschieben.