Der Fall Prokon zeigt, dass Genussrechte für Kleinsparer keine gute Alternative sind. Sie sollten Profis vorbehalten bleiben, kommentiert unser Autor Klaus Dieter Oehler.

Frankfurt - Wieder einmal müssen Anleger um ihr Geld fürchten. 75 000 Menschen haben dem Windkraftbetreiber Prokon die unvorstellbare Summe von 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die meisten von ihnen wussten offenbar nicht, worauf sie sich bei der Zeichnung der „Genussrechte“ eingelassen haben. Das Genussrecht ist eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital, Privatanleger unterschätzen oft, dass der Totalverlust der Einlage möglich ist.

 

Aber hohe Zinsen und das Vertrauen darauf, dass Windkraft eine zukunftsträchtige Energieform ist, haben wohl dazu geführt, dass viele Anleger die Risiken ausgeblendet haben. Natürlich bedeutet die Insolvenz von Prokon jetzt noch nicht, dass 1,4 Milliarden Euro einfach weg sind. Das Unternehmen verweist zu Recht darauf, dass es über Vermögenswerte verfügt, die man verwerten kann – fraglich ist zu welchem Preis.

Der Fall Prokon zeigt wieder einmal, dass viele Anleger noch immer nicht verstanden haben, dass Zinsversprechen von bis zu acht Prozent angesichts des aktuell niedrigen Zinsniveaus nur mit hohen Risiken verbunden sein können. Die schlechten Erfahrungen aus der Zeit des Neuen Marktes, wo junge Firmen viel versprochen und wenig gehalten haben, sind bei vielen Privatinvestoren offenbar in Vergessenheit geraten. Angesichts des Falles prüft die Bundesregierung zu Recht, die Bedingungen für Genussrechte zu verschärfen, denn sie sind nur etwas für Profis, die mit Investmentrisiken tagtäglich umgehen müssen.