Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Ansicht der Stadt bestätigt, dass das Bürgerbegehren gegen S 21 unzulässig ist. Doch die Revision hat er wegen der grundsätzlicher Bedeutung ermöglicht, weil es im Kern um die Frage geht, ob die Mischfinanzierung verfassungskonform ist. Damit haben die S-21-Gegner zumindest ein Ziel erreicht, meint StZ-Redakteur Thomas Durchdenwald.
Stuttgart - Die Gegner des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21 haben ihrer Reihe von Niederlagen vor Gerichten mit dem Spruch des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs eine weitere hinzugefügt. Das von ihnen geforderte Bürgerbegehren, das das Ziel hat, dass die Stadt Stuttgart aus dem Finanzierungsvertrag aussteigt, haben die obersten Verwaltungsrichter Baden-Württembergs für unzulässig und die von den Gegnern angegriffene Mischfinanzierung für verfassungskonform erklärt. So weit, so klar.
Das ist zweifelsfrei ein Sieg für die Stadt, doch es ist nicht das Ende der rechtlichen Auseinandersetzung. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, was auf zweierlei hindeutet. Erstens haben die Projektkritiker eine grundsätzliche Fragestellung aufgeworfen, die einer höchstrichterlichen Entscheidung bedarf. Und zweitens ist die juristische Einschätzung beileibe nicht so eindeutig, wie es die an dem millionenschweren politischen Finanzierungsdeal beteiligten Bahn, Bund, Land, Region und Stadt glauben machen wollen – zumal der Vertrag wegen der Kostenexplosion von zwei Milliarden Euro und der umstrittenen Sprechklausel ohnehin ein Fall für die Gerichte werden könnte.
Insofern entpuppt sich die Niederlage zumindest als Teilerfolg der S-21-Gegner, weil sie die Chance erhalten, in die Revision zu gehen. Die Mischfinanzierung wird vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht geprüft – und so schwebt über dem Projekt weiter das Damoklesschwert, dass die Finanzierung verfassungswidrig sein könnte. Obwohl also gebaut wird, könnte die Rechnung am Ende anders ausfallen als Bahn, Bund und andere heute erwarten.