Rechtlich wird der Fall nach viereinhalb Jahren endlich richtig eingeordnet: Fraglos gehörte es zu der Aufgabe des Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf darauf zu achten, dass die Wasserwerfer gesetzeskonform eingesetzt werden, meint unser Redakteur Oliver im Masche.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Es sind gerade einmal ein paar Minuten gewesen, die am 30. September 2010 über die spätere Beurteilung der breiten Öffentlichkeit über das Berufsleben von Siegfried Stumpf entschieden haben. Der damalige Stuttgarter Polizeipräsident, dessen Arbeit bis dahin als ruhig und besonnen wahrgenommen wurde, stand plötzlich wegen des harten Einschreitens der Polizei im Fokus der Kritik. Der Einsatz von Wasserwerfern mitten in der Stadt galt bis dahin als undenkbar. Offiziell aus „gesundheitlichen Gründen“ ging Stumpf ein halbes Jahr danach in Pension.

 

Der Einsatz wühlt bis heute nicht nur moralisch auf

Moralisch wühlt der Einsatz der martialisch wirkenden Fahrzeuge große Teile der Öffentlichkeit bis heute auf. Rechtlich ordnen die Staatsanwaltschaft und die Richter den Fall nach viereinhalb Jahren endlich richtig ein: Fraglos gehörte es zu der Aufgabe des Polizeipräsidenten nach der Freigabe der Fahrzeuge darauf zu achten, dass sie gesetzeskonform eingesetzt werden. Schließlich können nicht nur die Polizisten bestraft werden, die in den Wasserwerfern den Knopf gedrückt haben – wie bisher geschehen. Was Stumpf dazu geritten hat, den Park nach ein paar Minuten wieder zu verlassen, obwohl er wahrgenommen haben muss, wie S-21-Gegner von unkontrollierbar ausgerichteten Wasserstößen getroffen wurden, ist nicht bekannt. Zeugen im Wasserwerferprozess schilderten einen extrem schlecht gelaunten, kurz angebundenen und kaum mehr ansprechbaren Polizeichef, als er später im Präsidium eintraf.

Menschlich nachvollziehbar, Prozess aus dem Weg zu gehen

Wenn Stumpf die nun im Raum stehende Geldstrafe annehmen sollte – und die Zeichen deuten offenbar darauf hin – wird sie dem Pensionär finanziell nicht allzu sehr schmerzen. Es wäre menschlich nachvollziehbar, damit einem Prozess aus dem Weg zu gehen, in dem er ständig im Mittelpunkt des Interesses stünde.