Zwei Polizisten müssen wegen des Einsatzes eines Wasserwerfers Stuttgart-21-Gegner vor Gericht. Die Ermittlungen dauerten lange und waren gründlich, meint StZ-Redakteurin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - „Endlich!“ haben gestern viele Stuttgart-21-Gegner ausgerufen, als bekannt wurde, dass sich zwei Polizeibeamte wegen des Wasserwerfereinsatzes am „schwarzen Donnerstag“ vor Gericht verantworten müssen. Es hat lange gedauert, bis dieses Ermittlungsverfahren der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in die Anklage mündete. Das hat seine Gründe. Die Ermittler wollen sich nicht vorwerfen lassen, sie hätten den Fall leichtfertig und schnell abgehandelt.

 

Massive Kritik war auf die Behörde in den zweieinhalb Jahren seit dem brutalen Vorgehen gegen Stuttgart-21-Gegner laut geworden. Immer wieder saßen Demonstranten wegen Verstößen auf der Anklagebank, selten nur Beamte. Die Staatsanwaltschaft kann nachweisen, warum es so lange gedauert hat. 37 Aktenordner füllen die Ermittlungsergebnisse. Um keinen Vorwurf ununtersucht zu lassen, hatte im Fall der Wasserwerfer Gründlichkeit Vorrang vor Schnelligkeit, völlig zu Recht.

Während die einen froh sind, dass endlich die Aufarbeitung bei den Wasserwerfereinsätzen angelangt ist, kritisieren viele, dass die Ermittlungen nicht weit genug gehen. Zwar werden nun diejenigen zur Rechenschaft gezogen, die direkt die Befehle weitergegeben haben. Die Unzufriedenheit bleibt, dass niemandem die politische Verantwortung nachgewiesen wurde.