Die Deutsche Burschenschaft wird zunehmend von rechtsaußen dominiert. Daher müssen sich die Stuttgarter Burschenschaften noch deutlicher distanzieren, meint Daniel Hackbarth.

Stuttgart - Besser spät als nie: grundsätzlich ist der Austritt der Stuttgarter Burschenschaften aus dem rechten Dachverband zu begrüßen. Dennoch hätte dieser Schritt früher erfolgen müssen, da Rechtsextremismus nicht erst seit Kurzem ein Problem dieses Verbundes ist. Und man muss fragen, welchen Sinn es denn haben sollte, für Reformen zu kämpfen in einem Verein, in dem nicht wenige Mitglieder nazistischem Gedankengut nachhängen.

 

Der Verweis auch der „liberalen“ Burschenschafter auf den hohen Wert, den das Recht auf Meinungsfreiheit für die burschenschaftliche Bewegung schon seit ihren Ursprüngen hat, überzeugt nicht. Er zeigt vielmehr, dass Werte einem historischen Wandel unterliegen. Für freie Meinungsäußerung zu kämpfen unter der Herrschaft absolutistischer Fürsten bedeutet etwas anderes, als nach dem Zivilisationsbruch, den Auschwitz in der deutschen Geschichte darstellt, rechte Hetzer gewähren zu lassen. Dasselbe gilt für Begriffe wie „Volk“ oder „Vaterland“, die in vielen Burschenschaften zentral, aber wegen ihres Missbrauchs problematisch geworden sind – und nicht etwa, weil die vermeintlich herrschende „Political Correctness“ dies so will. Biologistische und rassistische Vorstellungen, wie sie manche Bünde vertreten, die neue Mitglieder nur dann aufgenommen sehen wollen, wenn diese ihre „germanische“ Abstammung nachweisen können, liegen jedenfalls weit jenseits dessen, worüber man heutzutage in Deutschland diskutieren kann.

Insofern ist es zu bedauern, dass die liberalen Burschenschafter bisher noch nicht klar genug gemacht haben, dass auch für sie Rassismus und Nazismus nicht zu tolerieren ist. Die Misere des alten Dachverbands liegt ja im Kern nicht darin, dass er ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit abgegeben hat. Bei der Gründung eines neuen Verbandes haben die liberaleren Kräfte nun die Möglichkeit, sich deutlich abzugrenzen. Nur die Änderung bestimmter Satzungsfragen reicht nicht.