Übergangsgelder in sechsstelliger Höhe werfen die Frage auf: Sind die Abgeordneten doch nur alle Raffkes? Nein. Aber Auswüchse, wie der Fall Dietrich Birk zeigt, müssen zukünftig beschnitten werden, kommentiert Reiner Ruf.

Stuttgart - Nicht alles, was Recht ist, ist deshalb auch gerecht. So verhält es sich mit der Regelung des Übergangsgeldes für Abgeordnete, die – aus welchen Gründen auch immer – aus dem Landtag ausscheiden. Gedacht als Überbrückungshilfe für den Neustart, gewinnt das Übergangsgeld im Fall des Dietrich Birk die Qualität eines goldenen Handschlags, den der neue Geschäftsführer des baden-württembergischen Maschinenbauverbands gar nicht nötig hat. Birks neuer, ohne Karenzphase angetretener Job, ist gewiss gut dotiert.

 

Birk hat ohne Zweifel einen Rechtsanspruch auf das Geld, doch täte der Landtag gut daran, dem Vorschlag von Grünen und SPD zu folgen. Wer nach Niederlegung des Mandats ein Einkommen hat, sollte dieses künftig mit dem Übergangsgeld verrechnen müssen. Nur so können die Abgeordneten Raffke-Vorwürfe abwenden, mit denen die Öffentlichkeit gerade bei Politikern schnell zur Hand ist. Nur so lässt sich das Übergangsgeld moralisch absichern. Seine Berechtigung hat es durchaus in einem Geschäft, in dem sich das Rad des Schicksals flott dreht. Wer heute umjubelt ist, kann morgen schon der Depp sein. Wobei die Landtagsabgeordneten inzwischen monatlich 7199 Euro bekommen, über die sie sich wirklich nicht beklagen können. Mancherlei hübsche Zuschläge sind da noch gar nicht mitgerechnet.