Hans-Peter Friedrich (CSU) hätte als Bundesinnenminister nicht über die Vorwürfe gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy reden dürfen, kommentiert Stefan Geiger.

Stuttgart - Das Recht ist eindeutig. Hans-Peter Friedrich hätte als Bundesinnenminister Informationen, wonach die Polizei Vorwürfe gegen den Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy prüft, nicht an die SPD-Spitze weitergeben dürfen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob Edathy wirklich eine Straftat begangen hat. Das Ministergesetz schreibt ausdrücklich vor, dass Mitglieder der Bundesregierung über alle ihnen „dienstlich bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren“ haben. In diesem Fall wäre es gleich aus zwei Gründen geboten gewesen: Einerseits um zu verhindern, dass ein Verdächtiger frühzeitig informiert wird, vor allem aber, um einen Menschen, dessen Schuld keineswegs erwiesen ist, vor übler Nachrede zu schützen. Man kann schon die Frage stellen, ob ein Minister, der so eindeutig gegen das Recht verstoßen hat, in seinem Amt noch haltbar ist.

 

Vor Illusionen sei freilich gewarnt. Die Staatspraxis ist eine andere. Alles spricht dafür, dass auch andere Minister in vergleichbaren Fällen so handeln wie Friedrich – übrigens nicht nur aus Fahrlässigkeit, meist aus ihrem Verständnis von Pflichterfüllung heraus. Es war ja naheliegend, was Friedrich getan hat. Und es war nicht bösartig. Das ändert aber nichts am Sachverhalt. All die anderen haben sich nur nicht erwischen lassen.

Stuttgart -