Wie Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer richtig sagt: Es gilt, die Urteilsbegründung der Richter abzuwarten. Dann wissen wir mehr. Bis dahin sollte man Ruhe bewahren, findet die StZ-Redakteurin Viola Volland.
Stuttgart - Das Bundessozialgericht hat Unruhe bei Kommunen und Verbänden verursacht. Diese reagieren mit Empörung auf die Aussicht, Sozialhilfe für einen Personenkreis zahlen zu müssen, für den Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen sind – obwohl es sich in der Regel um erwerbsfähige Personen handelt. Sollten die Kosten überhandnehmen, ist der Bund sicher in der Pflicht, hier für einen Ausgleich zu sorgen. Doch schafft das Urteil der Richter, also die Aussicht auf Sozialhilfe, wirklich neue Anreize für arme Menschen aus Osteuropa, nach Deutschland zu kommen?
Entsprechende Befürchtungen gibt es. Die Frage ist, wie realistisch sie sind. Sich sechs Monate lang ohne Ansprüche durchschlagen zu müssen, mag zwar attraktiver sein, als überhaupt keine Aussicht auf eine finanzielle Unterstützung zu haben. Andererseits sind auch sechs Monate eine lange Zeit, besonders in einem teuren Ballungsraum wie Stuttgart – eine Hürde bleibt.
Schließlich müssen Sozialhilfeantragsteller ihren „verstetigten Aufenthalt“ über ein halbes Jahr erst einmal nachweisen können. Wie sollten zum Beispiel die Roma, die diesen Sommer im Schlossgarten geschlafen haben, das tun? Die Diakoniepfarrerin Karin Ott weist darauf hin, dass die meisten in Stuttgart lebenden Armutsmigranten aus Osteuropa, die keine Arbeit gefunden haben, eben keine legale Wohnung hier haben.
Wie Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer richtig sagt: Es gilt, die Urteilsbegründung der Richter abzuwarten. Dann wissen wir mehr. Bis dahin sollte man Ruhe bewahren.