Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Besoldung von Richtern gefällt. Die von Karlsruhe entwickelten Maßstäbe für eine angemessene Bezahlung werden nun alle Beamte rechnen lassen, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat schon viele wegweisende Urteile gesprochen. Es hat erklärt, dass der Rundfunk frei zu bleiben habe von staatlichem Einfluss, dass die Meinungsfreiheit auch noch dann gilt, wenn Soldaten als Mörder beschimpft werden, und dass Homosexuelle in Lebenspartnerschaften zusammenleben dürfen. Das sind Entscheidungen, die das Land vorangebracht haben. Das Urteil darüber, dass Sachsen-Anhalts Richter zu wenig Geld verdienen, gehört eher nicht in diese Kategorie.

 

Es ehrt das Gericht, dass es zugibt, sich mit der Entscheidung besonders schwer getan zu haben. Natürlich wissen auch die Verfassungsrichter, dass sie misstrauisch beäugt werden, wenn Richter über das Gehalt von Richtern urteilen. Doch in dem sichtbaren Bemühen, objektive Kriterien zu ermitteln, die dazu führen, dass den Berufskollegen ein angemessener Lohn bezahlt wird, verheddert sich der Zweite Senat. Da werden Regeln aufgestellt und gleich wieder eingeschränkt, da werden Berechnungen aufgemacht und teilweise wieder zurückgenommen. Die Frage, ob all diese Anstrengungen auch dann unternommen worden wären, wenn nicht ein paar Berufskollegen, sondern Vertreter der weniger gut bestallten Beamtenschaft mit einem vergleichbaren Ansinnen nach Karlsruhe gezogen wären, die hat das Gericht vor zwei Jahren selbst beantwortet. Die ähnliche Klage eines Steueramtsinspektors aus Niedersachsen ist damals als unzulässig abgeschmettert worden.

Auch andere fühlen sich nicht ausreichend versorgt

Um eines klarzustellen: es ist nicht zu beanstanden, dass Richter ordentlich bezahlt werden. Das ist sogar absolut notwendig. Wer nicht nur die Unabhängigkeit der Justiz hochhält, sondern auch deren Qualität gesichert haben möchte, der muss dafür sorgen, dass nicht die Besten eines jeden Jahrganges als gut bestallte Anwälte den Vertretern der Staatsmacht eine lange Nase drehen. Es ist allerdings auch ein Teil der Wahrheit, dass sich die richterliche Honorierung nicht allein durch die monatliche Überweisung auf das Konto in den ersten Berufsjahren bemisst. Pensionsanspruch, Unkündbarkeit und staatliche Gesundheitsfürsorge sind Pfunde, die in der Waagschale schwer wiegen. Das alles lässt sich nicht in Euro und Cent umrechnen, um so zu einem Mindestlohn für hochqualifizierte Akademiker zu kommen. Bei Professoren und Richtern hat es Karlsruhe gleichwohl versucht.

Es ist zu erwarten, dass sich die Verfassungsrichter mit dieser Entscheidung keinen Gefallen getan haben. Warum die nun für Richter aufgestellten Grundsätze nicht auch für andere Beamte gelten sollen, ist jedenfalls kaum ersichtlich. Nicht nur viele Steueramtsinspektoren, auch Justizwachtmeister, Oberstudienräte und Ministerialdirigenten fühlen sich nicht ausreichend versorgt. Und Karlsruhe wird es schwerer haben als noch vor zwei Jahren, deren Wünsche abzuwehren. Dabei steht zu alledem im Grundgesetz nur ein einziger Satz: Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind zu berücksichtigen.